Axel Wernitz
Fachgebiete/Charakteristika
Axel Wernitz wurde 1964 in Nördlingen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Den Referendardienst absolvierte der Jurist ebenfalls in Augsburg. Seit 1993 ist Herr Wernitz als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig. Der Volljurist ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und korrespondiert für seine Mandanten auch in Englisch.
Zudem ist Axel Wernitz als Stadtrat in Nördlingen politisch engagiert.
Er bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Inkassorecht und Verwaltungsrecht an.
Im Individualarbeitsrecht übernimmt Axel Wernitz das Mandat für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Er prüft Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden Rechte und Pflichten. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streitigkeiten um Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsvergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Teilzeit, Befristung oder Schwerbeschädigung ergeben. Herr Wernitz wird schon im Vorfeld versuchen, die Differenzen mit der anderen Partei beizulegen. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, führt er einen arbeitsrechtlichen Prozess zur Durchsetzung der Mandanteninteressen. Auch bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich meist Uneinigkeiten zwischen den Parteien. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, oftmals nur Vorboten einer Kündigung, ist es ratsam, sofort juristischen Rat einzuholen. Rechtsanwalt Wernitz überprüft in Ihrem Fall die ausgesprochene Kündigung auf Wirksamkeit, soziale Rechtfertigung und Rechtmäßigkeit. Sofern sich die Anzeichen einer unrechtmäßigen Kündigung ergeben, wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen und Problemen um Abfindung, Zeugnis oder Schadenersatz ist der Volljurist gleichsam ein kompetenter Ansprechpartner.
Im Verkehrsrecht übernimmt Herr Wernitz Mandate, die das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen.
Im Verkehrszivilrecht können Sie dem Rechtsanwalt die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit Sie in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung keine Ansprüche verlieren. Herr Wernitz steht Ihnen zur Seite bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden. Er setzt für seine Mandanten einen Schadenersatzanspruch durch und macht gegebenenfalls auch Schmerzensgeld geltend. Überdies führt er für Sie die Korrespondenz mit der Gegenpartei und ihrer Versicherung um Haftung, Schuldfrage und Verantwortlichkeit.
Im Verkehrsstrafrecht können Sie Rechtsanwalt Wernitz in Anspruch nehmen bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Anklage). Er wird tätig bei Delikten wie Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Strafrechtlich relevant sind auch Alkohol und Drogen am Steuer. Eine Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille erfüllt bereits einen Strafrechtstatbestand. Axel Wernitz wird durch sein Engagement die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Außerdem regelt er Auseinandersetzungen mit den Behörden um Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Jurist mit der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille. Sind Sie jedoch zusätzlich zu einer Autofahrt mit Alkoholeinwirkung in einen Verkehrsunfall verwickelt, hat bereits eine Blutalkoholkonzentration von nur 0,3 Promille rechtliche Konsequenzen für Sie.
Im allgemeinen Zivilrecht steht Ihnen der Volljurist bei Fragen zur Verfügung um Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Bauvertrag und so weiter. Er klärt Streitigkeiten, die sich im Vertragsrecht zwischen den Vertragsparteien ergeben. Dies sind zum Beispiel Differenzen um Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Anfechtung, Verzug, Nichtleistung, Schadenersatz et cetera. Her Wernitz vertritt Ihre rechtlichen Interessen und wird diese bei Bedarf auch gerichtlich für Sie durchsetzen.
Des Weiteren bearbeitet der Rechtsanwalt auch Mandate im Inkassorecht. Er übernimmt den Forderungseinzug, das heißt, er strebt für ausstehende Forderungen seiner Klienten das Mahnverfahren an. Bei Erfolglosigkeit der Mahnungen wird er eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht erheben, um die Zwangsvollstreckung zu erreichen.
Im Verwaltungsrecht überprüft der Jurist einen Bescheid, den Sie von einer Behörde erhalten haben, und legt für Sie bei Bedarf Widerspruch dagegen ein. Sollten Sie daraufhin einen negativen Widerspruchsbescheid erhalten, wird Axel Wernitz zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Sie können den Rechtsanwalt zum Beispiel im öffentlichen Baurecht in Anspruch nehmen bei Problemen mit einer Baugenehmigung, bei der Abwehr von unerwünschten Bauvorhaben in der Nachbarschaft, bei Straßenlärm oder Immissionen durch die ansässige Industrie.
Axel Wernitz ist neben seinem Beruf als Rechtsanwalt und seinem Amt als Stadtrat von Nördlingen zusätzlich als Vorstand vom Bayerischen Roten Kreuz im Kreisverband Nordschwaben tätig. Überdies ist er der ACE-Rechtsanwalt vor Ort, das heißt, er steht Mitgliedern des Auto Clubs Europa für eine Erstberatung kostenlos zur Verfügung.
Der engagierte Volljurist schätzt an seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt die tägliche Abwechslung und den Umgang mit Menschen. Eine persönliche Herausforderung sieht er darin, anderen Menschen mit seinem Rechtsrat zur Seite zu stehen und für seine Mandanten zukunftsorientierte, tragbare Lösungen zu erarbeiten. Mandanten des Juristen wissen seine Rechtsberatungen sehr zu schätzen, da er neben juristischen Lösungsansätzen wirtschaftliche Aspekte nicht unberücksichtigt lässt. Axel Wernitz zeigt seinen Mandanten durch eine ehrliche Risikoprognose wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse auf.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Axel Wernitz
- Obstmarkt 1
86720 Nördlingen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9081) 2593-0
- Telefax
- 0908/2593-99

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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