Magrit Fried
Fachgebiete/Charakteristika
Margrit Fried wurde in Saarbrücken geboren.
Nach dem Abitur absolvierte Frau Fried das Jurastudium an der Universität Saarbrücken.
Im Anschluss an das Studium leistete die Rechtsanwältin den Referendardienst im Saarland ab. Als Referendarin war Frau Fried in verschiedenen Kanzleien, Behörden und in der Verwaltung von Neunkirchen sowie bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken tätig.
Die Volljuristin ist seit 1983 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Vor Übernahme der Kanzlei und Beteiligung als Sozius war Margrit Fried als freie Mitarbeiterin in mehreren Rechtsanwaltskanzleien anwaltlich tätig.
Die Rechtsanwältin ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Darüber hinaus ist Margrit Fried berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Margrit Fried ist auf den Rechtsgebieten Familienrecht, Sozialrecht und allgemeines Zivilrecht tätig.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin liegt beim Familienrecht. Auf diesem Gebiet bietet Frau Fried Rechtsberatung und bei Bedarf Prozessvertretung im Fall einer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen an. Sie steht ihren Mandanten bei Fragen und Problemen bezüglich Unterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, der Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidung oder Trennung sowie bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere Zugewinnausgleich zur Seite. Sind von einer Scheidung oder Trennung gemeinsame Kinder betroffen, können Sie in der Regel Streitigkeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindschaftsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils erwarten. Insofern ist es sinnvoll und ratsam, Frau Fried als Familienrechtlerin hinzuzuziehen, damit trotz Trennung oder Ehescheidung eine Konfliktlösung unter Berücksichtigung der Interessen und zum Wohle der Kinder erreicht werden kann. Bei Streitigkeiten bezüglich des nach der “Düsseldorfer Tabelle” zu berechnenden Unterhalts wird Margrit Fried ebenso tätig wie bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen.
Außerdem übernimmt Margrit Fried Mandate im Sozialrecht. Frau Fried führt für Sie die Auseinandersetzung bei Streitigkeiten mit dem Sozialamt oder anderen Behörden. Bei Erwerbsunfähigen und Personen ab 65 Jahren prüft die Rechtsanwältin Ansprüche auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als eine Form der Sozialhilfe etc. nach dem SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) und macht diese bei Bedarf für Sie geltend. Zudem klärt sie Fragen um Ihre Berufsunfähigkeit und prüft, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente oder eine Unfallrente zusteht. Nach Ablauf von zwölf Monaten seit Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit kommt es meist zu Differenzen mit den Behörden bezüglich Kürzung des Arbeitslosengeldes, Arbeitslosengeld II und Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld. Margrit Fried ist hinsichtlich dieser Rechtsgrundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine kompetente Ansprechpartnerin. Ferner können Sie die Hilfe der Juristin bei einer Schwerbehinderung und den sich daraus ergebenden Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch IX erwarten.
Margrit Fried berät und vertritt ihre Mandanten ebenso im allgemeinen Zivilrecht. Die Rechtsanwältin wird in allen Kernbereichen des Zivilrechts wie zum Beispiel Vertragsrecht für Sie tätig. Bei einem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien. Frau Fried klärt Auseinandersetzungen bezüglich Gewährleistungsanspruch, Vertragsverletzung, Garantiefall, Schadenersatz, Nacherfüllung etc. Sie können sich mit Problemen, die sich aus einem Werkvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag usw. ergeben, an Frau Fried wenden. Auch im Fall eines Verkehrsunfalls oder bei einer Nachbarschaftsstreitigkeit wird die Juristin Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Ihrem Sinne geltend machen.
Vorteilhaft für die Bearbeitung ihrer Mandate ist die Mitgliedschaft der Rechtsanwältin in der “ARGE” (Arbeitsgemeinschaft) für Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Als Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft hält sich Frau Fried durch Fortbildungen und Lehrgänge immer auf dem aktuellen Stand hinsichtlich Rechtsprechung und gesetzlicher Neuerungen im Familienrecht und Erbrecht.
Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Margrit Fried als ehrenamtliche Richterin beim Amtsgericht Saarbrücken bestellt. Sie führt als Richterin die Verfahren gegen andere Rechtsanwaltskollegen, die gegen das Standesrecht verstoßen.
Frau Fried schätzt an ihrem Beruf den Umgang mit Menschen sowie ihre persönliche Unabhängigkeit, das selbständige Arbeiten und die Vielfältigkeit der anwaltlichen Tätigkeiten.
Die Mandanten der Rechtsanwältin wissen ihre soziale Kompetenz im Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen und ihre Fähigkeit, juristische Sachverhalte verständlich zu erklären, sehr zu schätzen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Magrit Fried
- Unterer Markt 5
66538 Neunkirchen
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49 (6821) 25042
- Telefax
- +49 (6821) 12507

1200 Zugriffe seit dem 19.10.2005


