Bettina Offer LL.M.
Kurzprofil
Die Kanzlei Offer wurde Anfang 2005 von der Rechtsanwältin Bettina Offer gegründet. Die Juristin war zuvor für die wirtschaftsrechtlich ausgerichteten internationalen Kanzleien Baker & McKenzie sowie Ashurst in Frankfurt tätig. In ihrer Kanzlei bietet sie Unternehmen des Mittelstandes eine Beratung primär in dem Bereich Wirtschaftsrecht und Unternehmensnachfolge sowie international tätigen Unternehmen die juristische Betreuung von Personalentsendung von und ins Ausland an. Daneben betreut sie Privatpersonen zum Beispiel im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu ihrer Klientel gehören sowohl deutsche als auch ausländische Mandanten, primär aus dem angloamerikanischen Raum.
Die Kanzleiräume liegen im zentrumsnahen Frankfurter Stadtteil Eschersheim. Mandanten, die von außerhalb mit dem Pkw anreisen, können die Kanzlei bequem über die A66 oder die A661 erreichen. Parkplätze sind in ausreichender Zahl in den umliegenden Straßen zu finden. Zudem besteht eine gute Anbindung an den örtlichen Personennahverkehr: Die U-Bahnlinien U1, U2 und U3 (Haltestelle Lindenbaum) halten in unmittelbarer Nähe der Kanzlei Offer.
Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, um eine Terminvereinbarung wird gebeten. Termine können aber gerne auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort zu vereinbaren. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV, und Mandanten können sich auf der kanzleieigenen Homepage (www.Recht-in-Frankfurt.de) vorab informieren.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Bettina Offer LL.M. - Haeberlinstr. 5
60431 Frankfurt am Main Dornbusch / Ginnheim
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 9580699-6
- Telefax
- +49 (69) 9580699-5

- Homepage
- http://www.Recht-in-Frankfurt.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Bettina Offer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Gießen, sowie an den Universitäten Warwick in Großbritannien und Madison, Wisconsin in den USA. Nach ihrem ersten Staatsexamen graduierte sie im Ausland und darf seit 1996 den Titel LL.M. (Master of Laws) tragen. In Deutschland ist sie seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. Bereits während ihres Studiums war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl der Universität Gießen für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht unter Prof. Dr. Steiger tätig. Während des in Darmstadt, Frankfurt und Köln absolvierten Referendariats arbeitet sie als freie Mitarbeiterin der ehemaligen Kanzlei Boesebeck Droste (heute Lovells) in Frankfurt und sammelte so schon früh fundierte praktische Erfahrung im Wirtschaftsrecht. Sie korrespondiert verhandlungssicher in Englisch und Deutsch.
Das Wirtschaftsrecht ist der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Offer. Hierbei berät und vertritt Sie die engagierte Juristin bei allen Problematiken, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Franchiserecht, das Vertriebsrecht, das gewerbliche Mietrecht und den Themenbereich der Unternehmensnachfolge und Unternehmensgründung. Aufgrund ihrer mehrjährigen Tätigkeit in internationalen Wirtschaftskanzleien ist Frau Rechtsanwältin Offer insbesondere in der Lage, auch komplexere wirtschaftsrechtliche Verträge sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache in Entwurf und Verhandlung kompetent zu beurteilen und mit Ihnen zu gestalten. Sie berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag, Softwareüberlassungsvertrag, Personalentsendungsvertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwältin Offer Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld, in dem die Kanzlei Offer gewerbliche und private Mandanten kompetent betreut, ist das Ausländerrecht im Bereich der Personalentsendungen. Sie sind ein internationales Unternehmen und möchten Personal nach Deutschland schicken? Oder sind Sie ein deutsches Unternehmen und möchten Mitarbeiter ins Ausland entsenden? Bei der Gestaltung der notwendigen Entsendeverträge und der Beantragung von Visa und Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis berät Sie Rechtsanwältin Bettina Offer umfassend.
Aufgrund ihres Interesses für das private und gewerbliche Mietrecht, absolviert Frau Rechtsanwältin Offer im Jahre 2005 einen der neu geschaffenen Fachanwaltskurse für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie berät Sie daher kompetent bei Problemen mit Kündigung, Zeitmietvertrag, Staffelmietvertrag, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Mietminderung oder auch der Fragen im Zusammenhang mit Werbegemeinschaften bei Einkaufszentren, die juristisch in die Schnittstelle zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem gewerblichen Mietrecht einzuordnen sind.
Der Kanzlei Offer ist es ein besonderes Anliegen, eine qualifizierte und auf den jeweiligen Fall optimal ausgerichtete Beratung zu bieten. Hierbei spielt der persönliche Kontakt zwischen der Anwältin und den Mandanten eine große Rolle bei dem Verständnis der Bedürfnisse des Mandanten. Meist gibt es mehr als eine Lösung zu einem Rechtsproblem und nur im direkten Kontakt kann die passende Lösung herausgearbeitet werden. Bei der Kanzlei Offer können Sie sicher sein, dass die Beratung durch die Anwältin erfolgt, mit der Sie persönlich Kontakt hatten und nicht etwa durch Ihnen unbekannte andere Mitarbeiter. Rechtsanwältin Offer hat bewusst die Form einer kleineren Kanzlei gewählt, weil es ihre Überzeugung ist, dass gerade mittelständische Mandanten lieber eine qualifizierte Beratung durch den persönlich bekannten Anwalt zu einem wirtschaftlichen Preis wünschen, als eine hochpreisige Beratung durch die oft anonymen größeren Wirtschaftskanzleien.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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