Stefan Höhne

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Höhne wurde 1955 geboren und studierte an der Humboldt-Universität Berlin Jura. Nach den beiden juristischen Staatsexamina und dem vorgeschriebenen Referendarsdienst wurde er Arbeits- und Zivilrichter in erster und zweiter Instanz. Er ist Mitglied der Gesellschaft für Erbrecht.

Rechtsanwalt Höhne ist an allen Oberlandesgerichten bundesweit auftretungsberechtigt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung eines Arbeitsvertrags vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können. Stefan Höhne unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung eines Abwicklungsvertrags unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Höhne in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Höhnes innerhalb des Familienrechts liegen in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht - insbesondere durch Zugewinnausgleich -, Abstammung und Vaterschaftsanfechtung. Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Anwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherungen, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.

Rechtsanwalt Höhne hilft Ihnen außerdem gerne im Erbrecht weiter, besonders bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Generell stellen Erben und Vererben einen vielfach schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Daher sind die juristischen Probleme im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dazu berät Sie der Volljurist in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Im Streitfalle ist es sein Bestreben, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder wenn es darum geht, einen Pflichtteilsanspruch zu regulieren. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch Erbauseinandersetzungen - wie zum Beispiel Streit um die Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsanspruch auf Nachlassinventar und Pflichtteilsklage - erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Grundstücksrecht. Rechtsanwalt Höhne beschäftigt sich umfassend mit allen Fragestellungen rund um das Grundstück und die damit zusammenhängende Immobilie. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Stefan Höhne berät und unterstützt Sie kompetent und zuverlässig und beantwortet Ihnen all Ihre Fragen.

Herr Höhne liebt den Umgang mit Menschen und die immer wieder neuen Fälle, in die er sich gerne einarbeitet. Zudem versteht er seine juristische Aufgabe als Verpflichtung, seine Mandanten in allen Problemen umfassend zu beraten. Ihm ist es wichtig, dass die von ihm Betreuten immer das Gefühl haben, durch seine Mithilfe nicht alleine dazustehen. Grundsätzlich bekommen seine Mandanten praktisch und gut umsetzbare Ratschläge geboten, denn Stefan Höhne sieht sich selbst in erster Linie als “Dienstleister am Mandanten”.


 

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Außerberufliche Engagements

Seine bevorzugten Freizeitbeschäftigungen sind Theaterbesuche und Schach.