Dr. Frank W. Hülsenbeck
Fachgebiete/Charakteristika
Frank Hülsenbeck wurde 1961 geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität Kiel wurde er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist zeitweise ehrenamtlich als Dozent in Verwaltungs- und Arbeitsrecht tätig. Zudem ist er Vorsitzender des brandenburgischen Anwaltsverbandes, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. wie auch Mitglied der brandenburgischen Strafverteidigungsvereinigung. Er hat außerdem bei der Deutschen Anwaltakademie die Fachanwaltskurse sowohl für Verwaltungsrecht als auch für Arbeitsrecht und Strafrecht erfolgreich und testiert abgeschlossen.
Rechtsanwalt Hülsenbeck ist überwiegend im Arbeitsrecht, Strafrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Herr Hülsenbeck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Frank Hülsenbeck steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Herr Hülsenbeck berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwalt Hülsenbeck die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Herr Hülsenbeck bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen wie Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Otto Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Hülsenbeck die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Herr Hülsenbeck auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen.
Weitere Schwerpunkte von Rechtsanwalt Hülsenbeck liegen im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Herr Hülsenbeck berät bereits bei einer Gesellschaftsgründung hinsichtlich der Rechtsform. Zudem steht er bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung, Konzeptionen und der Klärung der Zukunftsperspektive umfassend an Ihrer Seite. Er beantwortet Fragen über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive.
Bei der Unternehmensberatung berät Rechtsanwalt Hülsenbeck bei allen rechtlichen Fragen rund um das Auftreten am Markt. Ebenso vertritt er Unternehmer in steuerrechtlichen Verfahren vor Gericht. Rechtsanwalt Hülsenbeck unterstützt Sie mit seiner Fachkompetenz auch bei Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern. Ob der gerichtliche oder außergerichtliche Weg ratsamer ist, wägt der Anwalt im Einzelfall sorgfältig ab. Herr Hülsenbeck ist überdies im Steuerrecht tätig. Steuerrechtliche Fragen stellen sich auch stets im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragen etwa bei Betriebsaufspaltungen, die unter Umständen deutliche steuerrechtliche Vorteile mit sich bringen können.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Außerberufliche Engagements
Frank Hülsenbeck ist glücklicher Vater von zwei Kindern und kümmert sich in seiner Freizeit überwiegend um deren Wohlergehen.


