Dr. Andreas M. Teubner

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Teubner wurde 1960 in Berlin geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Freien Universität. Nach dem zweiten Staatsexamen erwarb er 1991 die Zulassung zur Anwaltschaft und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 ist er Doktorand im Themenbereich Bürgschaftsrecht. Er ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Bisher konnte der engagierte Volljurist schon viele Erfahrungen im Ausland sammeln: Er war im Europäischen Parlament in Straßburg, bei der Europäischen Verwaltung in Luxemburg, bei der Europäischen Kommission in Brüssel sowie als Rechtsanwalt in Malaga, Spanien tätig. Herr Teubner besitzt gute Kenntnisse in Englisch und Spanisch – beide Sprachen kann er in den entsprechenden Fällen zur Korrespondenz verwenden.

Rechtsanwalt Teubner weiß, dass jeder Fall seine eigene Strategie benötigt. Er hat die Fähigkeit, die Situation und das Umfeld des Mandats richtig einzuschätzen, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen. Dies kommt gerade dem Mandat zugute, dessen Rechtsposition nach dem Gesetz oder der Beweislage schwierig ist. Ebenso kann er Sachverhalte schnell erfassen und unkomplizierte Lösungen entwickeln. Herr Teubner versteht sich darauf, rechtliche Probleme für den juristischen Laien einfach und verständlich darzustellen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Teubner sind das Öffentliche Baurecht wie auch das Private Baurecht. Er ist zudem im Bankrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht und Arzthaftungsrecht tätig.

Das Private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Deren Höhe ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig Streitgegenstände: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Teubner einen qualifizierten Ansprechpartner.

Im Schwerpunkt öffentliches Baurecht berät Herr Teubner Kommunen und Investoren in Raumordnungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Normenkontrollverfahren und Drittanfechtungsverfahren sowie Investoren in Baugenehmigungsverfahren. Außerdem kümmert er sich um die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung oder fehlerhafter Genehmigungserteilung. Auch hier zeichnet sich der Jurist durch langjährige Erfahrung aus.

Ein weiterer großer Teil der von ihm bearbeiteten Mandate ist dem Immobilienrecht zuzuordnen. Rechtsanwalt Teubner begleitet seine Mandanten umfassend beim Bau und Erwerb von Immobilien, angefangen von der Beratung über den Grundstückskaufvertrag und im Baugenehmigungsverfahren über Problemlösungen bei der Realisierung von Bauvorhaben bis hin zu Problemen bei der Finanzierung. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken sowie die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Seine Erfahrungen und die damit routinierte Bearbeitung sind für seine Mandanten von größtem Nutzen.

Da das Bankrecht in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung erlangte, hat Rechtsanwalt Teubner einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet gesetzt. Probleme können hier für Sie als Anleger entstehen, wenn Sie in einen Fonds, beispielsweise einen geschlossenen Immobilienfonds, investiert haben und die Fondsgesellschaft die in Aussicht gestellte Rendite nicht erwirtschaftet oder gar insolvent wird. In den meisten Fällen ist das Geld der Anleger erst einmal weg. Sofern Sie schlecht oder gar auf betrügerische Art und Weise beraten worden sind, steht Ihnen Herr Teubner juristisch zur Seite. Darüber hinaus können Sie den Rechtsanwalt in Anspruch nehmen hinsichtlich Prospekthaftung, Wertpapieranlagen, Aktienanlagen, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht (Probleme der Grundschuldhaftung in Verbindung mit Sicherungszweckerklärungen), Bürgschaften und im Zusammenhang mit der Erfüllung der einer Bank obliegenden Beratungspflichten beim Abschluss und der Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften. Rechtsanwalt Teubner steht für Anleger (Bankkunden) und für Banken als Interessenvertreter zur Verfügung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Insolvenzrecht. Auf diesem Rechtsgebiet können mittelständische Unternehmen und Unternehmer juristischen Beistand und Beratung durch Herrn Teubner vor und während der Insolvenz der Unternehmen erwarten. Der Jurist nimmt die insolvenzrechtliche Beratung auch unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Aspekte vor. Wichtig sind auch Fragen der Geschäftsführerhaftung. Von Vorteil ist in diesem Zusammenhang die Kooperation mit der Steuerberaterkanzlei im Hause.

Jedoch berät er auf diesem Gebiet nicht nur Unternehmen. Die private Verschuldung in Deutschland steigt in immer rasanterem Tempo. Deshalb wurde auch in Deutschland ein Verfahren eingeführt, das überschuldeten Privathaushalten ermöglicht, den Schuldenberg nicht nur abzubauen, sondern mittels Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu werden. Um in den Genuss der Restschuldbefreiung zu gelangen, werden dem Schuldner in Deutschland jedoch erhebliche, zeitraubende Belastungen auferlegt. Insbesondere die sogenannte “Wohlverhaltensperiode” bedeutet einen tiefen Einschnitt in das Leben des Betroffenen: Er muss sieben Jahre lang auf Sozialhilfeniveau leben, sein Vermögen wird häufig zu erschreckend geringen Preisen verwertet, und sein Lebensstil wird streng kontrolliert. Jedes - auch unbeabsichtigte - Fehlverhalten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Die juristische Kompetenz von Rechtsanwalt Teubner begründet sich auf seine Verhandlungsstärke, ein gutes Vermittlungsvermögen sowie seine hohe Durchsetzungskraft und eine starke Kommunikationsfähigkeit.

Rechtsanwalt Teubner ist außerdem im Arzthaftungsrecht tätig. Dabei vertritt er den Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern. Seine Aufgabe ist es, objektiv zu prüfen, ob der Arzt den Patienten falsch behandelt hat. Dazu gibt der Anwalt Gutachten an medizinische Experten in Auftrag. Wenn sich herausstellt, dass die Schuld tatsächlich beim Arzt lag, setzt er die Interessen des Mandanten durch und zeigt sich bei Widerständen zäh. Er berät und vertritt jedoch auch Ärzte im Vertragsarztrecht, bei anstehenden oder aufzulösenden Kooperationen, in Arzthaftungsfragen und auf den Gebieten Berufsrecht und Disziplinarrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Andreas M. Teubner
Gregor-Mendel-Str. 14
14469 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (331) 6203060
Telefax
+49 (331) 6203080
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.teubner-huelsenbeck.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Andreas Teubner spielt leidenschaftlich gerne Golf. Einen weiteren Ausgleich zu seiner Arbeit findet er im Langstreckenlauf.