Haftung im Internet für fremde Inhalte
Ein Internet-Anbieter verwies auf seiner Homepage unter der Rubrik "Markt der Meinungen" auf andere Webseiten, die durch Anklicken aufgerufen werden konnten (sogenannte Links). Eine dieser "fremden" Seiten enthielt ehrverletzende Äußerungen über eine andere Person. Diese verklagte den Betreiber des "Markt der Meinungen".Das Landgericht Hamburg entschied, daß der Betreiber der Homepage für den Inhalt einer fremden Webseite durchaus haftbar gemacht werden kann. Er hätte sich durch einen deutlichen Hinweis zumindest von diesen Äußerungen distanzieren müssen. Die bloße Erklärung, daß er keine Haftung für die Äußerungen Dritter übernehme (Haftungsfreizeichnungsklausel) reichte dem Gericht
Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998
312 O 85/98
NJW-CoR 1998, 302; NJW 1998, 3650
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