Virtuelles Hausrecht für Forenbetreiber
Das Landgericht München I hat dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Zum einen steht dem Betreiber das Eigentumsrecht an der Hardware
zu, auf der die Beiträge der Teilnehmer gespeichert werden. Zum anderen besteht rechtlich die Möglichkeit, dass der Forenbetreiber für Beiträge anderer zu haften hat. Aus diesen Gründen muss es ihm nicht nur gestattet sein, einzelne Beiträge zu löschen, sondern auch Nutzer ganz von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Urteil des LG München I vom 25.10.2006 30 O 11973/05 Computer
und Recht 2007, 264
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