Burkhard Saar

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1985 als Sozietät unter Beteiligung von Burkhard Saar gegründet. Mittlerweile ist Herr Saar als selbständiger Rechtsanwalt tätig und führt die Kanzlei nunmehr als Einzelanwalt seit 2005.

Die Büroräume der Kanzlei liegen im Zentrum von Zehlendorf und sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Nur wenige Gehminuten entfernt ist der U-Bahnhof “Onkel Toms Hütte”. Ebenso können Sie mit verschiedenen Buslinien anreisen. Für Autofahrer stehen ausreichend Parkplätze vor der Haustür der Rechtsanwaltskanzlei im öffentlichen Straßenland zur Verfügung.

Während der Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr vereinbart das Sekretariat der Kanzlei gern Beratungstermine. Rechtsanwalt Burkhard Saar führt bei Bedarf auch Hausbesuche durch.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Burkhard Saar
Am Fischtal 70D
14169 Berlin Steglitz / Zehlendorf
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Burkhard Saar wurde 1952 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der dortigen Freien Universität. Den Referendardienst absolvierte er gleichsam in Berlin. Der Volljurist ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und überdies an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Zudem ist Burkhard Saar berechtigt, die Bezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht (1986) und Fachanwalt für Sozialrecht (1997) zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Burkhard Saar bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Sozialrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht an.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Individualarbeitsrecht. Burkhard Saar übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht der Arbeitsrechtler zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zeugnis, Mutterschutz oder eine Schwerbehinderung (SGB IX). Außerdem können Sie Herrn Saar in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt der Jurist Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an den Rechtsanwalt wenden.

Herr Saar bearbeitet auch Mandate, die das öffentliche Dienstrecht betreffen. Hierbei handelt es sich um das besondere Arbeitsrecht für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Er berät zum Beispiel Beamte bei Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung, Dienstfähigkeit und so weiter. Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst klärt er alle arbeitsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der dienstrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), Vergütungsrecht et cetera.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät und vertritt Burkhard Saar seine Mandanten bei Problemen im Betriebsverfassungsrecht. Er klärt alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Ist zum Beispiel im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so mangelt es an der Wirksamkeit der Kündigung. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.

Überdies bearbeitet Burkhard Saar Mandate im Sozialrecht. Der Jurist steht hier insbesondere zur Verfügung bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder einer anderen Behörde. Für Erwerbsunfähige und Menschen ab 65 Jahren prüft der Rechtsanwalt beispielsweise Ansprüche nach den SGB II und SGB XII (Sozialgesetzbücher) auf Erhalt von Sozialhilfe, Pflegegeld, Pflegeheimkosten, Hilfe zur Pflege als eine Form der Sozialhilfe et cetera. Im Fall einer Schwerbehinderung stehen Ihnen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch IX zu, die Burkhard Saar für Sie durchsetzen wird. Nach dem SGB IV regelt sich das Rentenrecht, wonach beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann. Herr Saar klärt Ihre diesbezüglichen Ansprüche und steht Ihnen auch zur Seite bei Problemen um Berufsunfähigkeit, Unfallrente, private Unfallversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenversicherung, Wohngeld und so weiter. Außerdem stellt der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsrecht die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern bei Auslandseinsätzen oder ausländischen Arbeitnehmern hier in Deutschland fest und klärt die Rechtslage nach dem SGB IV. Der Rechtsanwalt prüft die Ansprüche seiner Mandanten und macht diese bei Bedarf auch gerichtlich geltend.

Rechtsanwalt Saar bietet seinen Rechtsrat und juristischen Beistand auch im Arzthaftungsrecht. Auf diesem Gebiet können Sie den Volljuristen in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Burkhard Saar übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Saar beziffert den Umfang des Schadens und wird einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für seinen Mandanten durchsetzen.

Darüber hinaus wird Burkhard Saar im Medizinrecht anwaltlich tätig. Zu seinen Mandanten zählen Ärzte, die seinen Rechtsrat in Bezug auf ärztliches Gebührenrecht, Sozialgesetzbuch V und gesetzliche Krankenversicherung benötigen. Er klärt beispielsweise Fragen und Probleme um ärztliches Ausübungsrecht, Niederlegung, Zulassungsrecht der Ärzte und so weiter. Der Rechtsanwalt übernimmt Mandate auch in anderen medizinischen Berufen (Psychologen, Physiotherapeuten et cetera), um Streitigkeiten im Recht der ärztlichen Arbeitsbedingungen einer juristischen Lösung zuzuführen.

Rechtsanwalt Burkhard Saar schätzt an seinem Beruf die Vielfältigkeit seiner Mandate und den täglichen Umgang mit Menschen. Er beschreibt das Erarbeiten einer zukunftsorientierten Lösung für die juristischen Probleme seiner Mandanten als eine persönliche Herausforderung. Seine Stärken sieht der Volljurist in Verhandlungsgeschick, schneller Sachverhaltserfassung und Problembewusstsein.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de