Tanja Hilpert

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Seit 1997 bietet Rechtsanwältin Hilpert kleinen Betrieben, mittelständischen Unternehmen und Privatleuten Rechtsbeistand. In der Kanzlei, die in der Mitte Eiserfelds, einem Stadtteil von Siegen, gelegen ist, bearbeit sie vornehmlich Ehe- und Familienrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und auch Strafrecht. Außerdem übernimmt sie, vornehmlich für Firmenmandanten, den Forderungseinzug.

Ziel von Rechtsanwältin Hilpert ist es, den Mandanten sachgerechte Lösungen ihres Problems aufzuzeigen. Das bedeutet, dass sie bei geringen Erfolgsaussichten einer Sache auch von einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung abrät und dann versucht, andere Lösungen und Einigungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie beispielsweise eine Ratenzahlung oder sonstige außergerichtliche Einigungen.

Montags bis freitags erreichen Sie die Kanzlei von 08.00 bis 18.00 Uhr. Termine werden nach vorheriger telefonischer Rücksprache vergeben.

Die Kanzleiräume von Frau Hilpert liegen in der Nähe einer Esso-Tankstelle, über einem chinesischen Restaurant. Kostenfreie Parkplätze stehen im Hof der Kanzlei und gegenüber der Esso-Tankstelle bei dem dortigen Einkaufszentrum zur Verfügung. Außerdem gibt es in unmittelbarer Nähe Bus-Haltestellen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Tanja Hilpert
Eiserfelder Straße 463
57080 Siegen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
02 71 - 35 955 - 0
Telefax
02 71 - 35 955 - 15
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-hilpert-siegen.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Tanja Hilpert wurde 1968 in Heide-Dithmarschen geboren. Nach ihrem Studium an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und anschließendem Referendariat im Bezirk des Landgerichts Lübeck, beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, der Stadtverwaltung in Neumünster und einer mittelgroßen Anwaltskanzlei in Kiel gründete sie nach Ablegen des zweiten Staatsexamens 1997 schließlich die eigene Kanzlei.

Der Umgang mit Menschen und die große Abwechslung sind die Dinge, die sie jeden Tag motivieren, mit vollem Elan an die Arbeit zu gehen. Durch gute Auffassungsgabe und hohes Einfühlungsvermögen ist sie schnell in der Lage, ihre Mandanten umfassend zu beraten.

Zwischen Mieter und Vermieter passiert es leider schnell, dass es noch bei laufendem Mietverhältnis zu Spannungen kommt. Rechtsanwältin Hilpert berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Mieterhöhung, fehlerhafte Betriebskostenabrechnung, Untervermietung oder Fremdnutzung des Mietraumes, Schönheitsreparatur und Renovierungsmaßnahme, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution. Auch bei Zahlungsverzug - sei es, Sie bekommen von Ihrem Mieter kein Geld gezahlt oder Sie sind als Mieter nicht mehr in der Lage, die Miete zu begleichen - steht Ihnen Frau Hilpert mit Rat und Tat zur Seite.

Ein weiterer ihrer Schwerpunkte liegt im Strafrecht. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Schwere Straftaten sind Verbrechen und mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Frau Hilpert wird auch tätig im Bereich der Sexualstraftaten - wie beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Die Juristin übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Außerdem können Sie die Strafverteidigerin im Betäubungsmittelstrafrecht in Anspruch nehmen.

In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht kommen neben den Bußgeldverfahren Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen et cetera auch häufig strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass die Anwältin auch Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr bearbeitet und vor Gericht vertritt. Ebenso gehört zu ihrem Aufgabengebiet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen sowie Verdienstausfall bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, Frau Hilpert umgehend zu informieren. Damit kann vermieden werden, dass Ihnen als Geschädigtem aus Unkenntnis Ansprüche verloren gehen und vor allem auch, dass die Haftpflichtversicherer einen Anspruch zu Unrecht kürzen.

Auf dem Gebiet des Familienrechts werden Sie von Frau Hilpert bei Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen wie die Vereinbarung des Umgangsrechts oder der Übertragung des Sorgerechts vertreten. Bei Streitigkeiten über den Unterhalt in all seinen Ausprägungen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt steht sie Ihnen gerne mit ihrem Rat bei der Geltendmachung der Ansprüche zur Seite. Bei Vermögenssauseindersetzungen nach einer Scheidung oder Trennung und den Problemen wegen der gemeinsamen Wohnung hilft Rechtsanwältin Hilpert, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Außerdem gestaltet sie für Mandanten, die für den Fall einer Trennung die rechtlichen Aspekte bereits geregelt wissen wollen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag.

Ebenso gehört das allgemeine Zivilrecht zu den Stärken von Rechtsanwältin Hilpert. Es umfasst sowohl das Recht der Verträge zwischen natürlichen, aber auch zwischen juristischen Personen auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts, Verjährungsfristen für Ansprüche, das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus unerlaubten Handlungen. Tanja Hilpert vertritt Sie bei allen Problemen aus dem allgemeinen Zivilrecht sachgerecht und zielgerichtet.

Ihre Stärken liegen in ihrer Kontaktfreudigkeit, ihrem Verhandlungsgeschick, ihrer Einfühlsamkeit sowie sozialer Kompetenz - Fähigkeiten, die vor allem für die Bereiche Familienrecht und Strafrecht unerlässlich sind. Rechtsanwältin Hilpert sieht sich nicht als “Schreibtischanwältin”. Sie spricht die Sprache ihrer Mandanten und nicht die juristische Sprache, um Vermittlung und Verständlichkeit der Rechtsmaterie bei “Nicht-Juristen” zu erreichen. Überdies legt sie großen Wert auf eine individuelle, freundliche Beratung.

Außerberufliche Engagements

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin unterricht Frau Hilpert seit 1999 an der Universität Siegen neben Familienrecht und Betreuungsrecht auch Vormundschaftsrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht.

Darüber hinaus engagiert sie sich als Regionalbeauftragte für den Landgerichtsbezirk Siegen des Forums Junger Anwaltschaft, welches wiederum dem Deutschen Anwaltverein angeschlossen ist. Außerdem ist sie Mitglied im Siegener Anwaltsverein.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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