Peter Degott
Kurzprofil
Die Anwaltskanzlei Degott, im Jahr 2002 von Rechtsanwalt Peter Degott gegründet, liegt im Ortskern von Holzkirchen keine hundert Meter vom Marktplatz entfernt. Im Erdgeschoss des Kanzleigebäudes ist die “Engels-Apotheke”. Neben kanzleieigenen Parkplätzen steht durch die Nähe zum Bahnhof - circa 10 Minuten zu Fuß - auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung.
Der Einsatz moderner EDV ist in der Kanzlei Degott selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang. Schnelle Kommunikation mit den Mandanten ist hierdurch gewährleistet. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Dieses ist täglich von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 telefonisch erreichbar. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Peter Degott arbeitet mit seinem Kollegen Reiner Pohl im selben Bürogebäude in Bürogemeinschaft zusammen. Insbesondere schwierige Sachverhalte werden in enger Abstimmung bearbeitet. Im Übrigen kooperiert Herr Degott mit der AGP, Alois Greil & Partner GmbH, einer Krankenhausmanagementgesellschaft und unterstützt diese in juristischen Fragen der Unternehmensführung.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Peter Degott - Tölzer Str. 12
83607 Holzkirchen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8024) 8081
- Telefax
- +49 (8024) 8912

Fachgebiete/Charakteristika
Peter Degott wurde 1959 in St. Ingbert/ Saarland geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Das darauf folgende Rechtsreferendariat verbrachte er in Saarbrücken; Herr Degott hat u.a. als Referendar im Landtag gearbeitet. Nach erfolgreicher Ablegung des zweiten Staatsexamens war er nach verschiedenen Stationen in Anwaltskanzleien in der Abteilung Arbeits- und Vertragsrecht einer ARD–Anstalt tätig. Er hat dort auch für Sendungen gearbeitet, beispielsweise Hörspiele mit juristischen Alltagsproblemen, für Laien verständlich präsentiert und für den Sender eine Urteilsdatenbank zu allen zivilrechtlichen Bereichen (etwa Kauf, Dienstleistung, Handwerker, Unfall, Reise) aufgebaut.
Herr Degott wechselte 1997 zu einem überregionalen Krankenhausträger, für welchen er die Rechtsabteilung federführend aufbaute. Die dort anfallenden Themenbereiche umfassten das gesamte Zivilrecht, inklusive Handelsrecht, bis hin zu speziellen Gebieten wie etwa Sponsoring. Auch Vertragscontrolling, bzw. Vertragsgestaltung waren Alltagsgeschäft.
Von 1999, dem Jahr seiner Anwaltszulassung, bis 2002 war er Sozius einer überörtlichen Anwaltsozietät, bevor er 2002 die Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Reiner Pohl gründete.
Herr Degott ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Eine Spezialität des Juristen liegt im Arbeitsrecht. Um hier einen noch höheren Beratungsstandard bieten zu können, absolvierte Herr Degott erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Degott berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten des Arbeitsrecht, und zwar aus Arbeitgeber- , wie Arbeitnehmersicht (z.B. Gestaltung eines Arbeitsvertrages, Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, in Teilzeitregelungen oder Befristung, wie auch im Falle der Abmahnung) . Herr Degott verfügt über einen, bundesweit erworbenen Erfahrungsschatz speziell bei Auseinandersetzungen im Kündigungsfall. Er setzt Ihre Rechte in außergerichtlichen Verhandlungen oder im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durch. Er berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung einer Abfindung und optimiert Ihre Ansprüche. Herr Degott berücksichtigt steuerliche Folgen einer Abfindung und hilft Abschläge beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist auch die rechtliche Beratung und Vertretung von Handelsvertretern, etwa bei Verhandlung über den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Vertrauen Sie Herrn Degott bei allen Problemen rund um das Mietrecht, sei es Mietverhältnisse bzgl. Gewerberaum, oder Wohnraum (z. B. Mietminderung, Mängel, Schönheitsreparaturen). Herr Degott hat auch in vielen Verfahren sowohl Vermieter, als auch Mieter im Zusammenhang mit Wohnungskündigungen (fristlose, wie ordentliche) außergerichtlich vertreten und entsprechende Vergleiche ausgehandelt; aber auch in Räumungsklagen zielführend agiert.
Als weiteren Schwerpunkt nennt Herr Degott das Verkehrsrecht. Hier vertritt er seine Mandanten nach einem Verkehrsunfall (Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Bußgeldverfahren, OWi, Führerscheinentzug oder Fahrverbot)
Aufgrund seines bisherigen Arbeitslebens sind die Fachgebiete von Herrn Degott weit gefächert; zu seinen weiteren Interessensgebieten zählen insbesondere das Vertragsrecht, etwa Kaufvertrag jeder Art, Vertrag mit Handwerkern. Auch Nebengebiete, wie etwa Streitigkeiten mit Brauerein bzgl. Bierlieferung / Getränkelieferverträge können von Herrn Degott professionell abgearbeitet werden.
Im Familienrecht berät und vertritt Sie Herr Degott beispielsweise in Scheidungsangelegenheiten. Er klärt Sie über alle wichtigen Fragen auf, die sich unmittelbar vor und nach einer Trennung stellen, und vertritt Sie im Scheidungsverfahren vor den Familiengerichten. Rechtsanwalt Degott erörtert mit Ihnen auch die kostengünstigste Variante der Scheidung, bei der nur der Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt. Des Weiteren betreut Herr Degott seine Mandanten bei Problemen beim Unterhalt.
Unter Forderungsinkasso durch Rechtsanwalt Degott ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Realsierung von Außenständen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verstehen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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