Ulrich de Groote

Fachgebiete/Charakteristika

Ulrich de Groote, geboren 1943 in Hamburg, ist seit 1974 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität Köln und der Université de Lausanne. Während seiner Referendarzeit , die er vorwiegend  im Landgerichtsbezirk Wuppertal verbrachte, war er bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York und San Francisco tätig. Seit 1997 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er spricht Englisch und Französisch.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt de Groote liegen im Arbeitsrecht, Sozialrecht, sowie im Allgemeinen Zivilrecht .

Herr Rechtsanwalt de Groote ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist sowohl auf dem Gebiet des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts tätig.

Im Individualarbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt de Groote, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen denkbaren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sowohl im außergerichtlichen wie gerichtlichen Tätigkeitsbereich. Dazu gehört die Beratung, Überprüfung  und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Handelsvertreterverträgen, Aufhebungsverträgen, wie auch Abmahnungen und Zeugnistexten. Von der Durchsetzung von Lohnansprüchen bis hin zur Führung oder  Abwehr  von Kündigungsschutzprozessen ist er bei den Arbeitsgerichten für seine Mandanten erfolgreich tätig.

Dies gilt auch für die Überprüfung von Sperrfristentscheidungen der Bundesagentur für Arbeit im Widerspruchsverfahren und bei den Klageverfahren vor den Sozialgerichten, die Geltendmachung und Durchsetzung von Rentenansprüchen,  wie für Verhandlungen mit dem Integrationsamt und den örtlichen Fürsorgestellen in Schwerbehindertenangelegenheiten und den erforderlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät er Arbeitgeber wie auch Betriebsräte. Er steht ihnen bei der  Vereinbarung  von Interessenausgleichen und Sozialplänen im Zuge von Betriebsänderungen, wie auch beim Abschluß von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung  beratend zur Seite.

Neben den arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten widmet sich Herr Rechtsanwalt de Groote vertieft den juristischen Angelegenheiten des täglichen Lebens. Dazu gehören Vertragsangelegenheiten wie Kaufverträge, Werkverträge, Bauverträge, Gewährleistungsansprüche, Verkehrsrecht (Unfallabwicklung, Schmerzensgeld, Versicherungsabwicklung und Ähnliches) und die Lösung von sonstigen Problemen aus haftungsrechtlichen Sachverhalten.

Ein Interessenschwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Mietrecht bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Mieter wie Vermieter schätzen die Begleitung bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Dies sind Räumungs- wie Kündigungsangelegenheiten, Mietzins- und Schadenersatzforderungen, Forderungen bei Mängeln der Mietsache, Schönheitsreparaturen, Prüfung von Eigenbedarfsansprüchen und ähnlichem.

Aus unserem Alltag nicht wegzudenken sind familienrechtliche Auseinandersetzungen: angefangen von der Ehescheidung bis hin zum Sorgerecht und zu Umgangsregelungen. Im weiteren Sinne gehören dazu auch die Betreuung in Vermögensangelegenheiten, Adoptionsrecht und das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.. Dies sind Sachgebiete, in denen Ihnen Rechtsanwalt de Groote tatkräftig zur Seite steht.

Er legt bei allen Rechtsstreitigkeiten Wert auf eine objektive Beratung. Eine gütliche Auseinandersetzung bei angemessener Wahrung der Ansprüche des Mandanten kann im Einzelfall vorteilhafter sein als ein unkalkulierbares und teureres Prozessrisiko.

Individualität und persönliche Beratung stehen in dieser Kanzlei daher ganz im Vordergrund einer umfassenden Mandantenbetreuung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Ulrich de Groote
Fastenrathstr. 1
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Nordrhein-Westfalen
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Homepage
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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