Dr. Alexander Baur

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde 1992 von Rechtsanwalt Dr. Alexander Baur als Einzelkanzlei gegründet. Sie ist täglich in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Nach Absprache sind auch außerhalb dieser Zeiten Termine möglich. Bitte informieren Sie das Büro, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzleiräume kommen können. Gern vereinbart der Anwalt dann mit Ihnen einen Hausbesuch.

Wenn Sie mit dem Bus zur Kanzlei kommen, steigen sie bitte an der Station “Berg” aus. Sie ist etwa drei Gehminuten von der Kanzlei entfernt. Bei Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen vor dem Haus ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Alexander Baur
Nördlinger Str. 15
86609 Donauwörth
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (906) 28251
Telefax
+49 (906) 28252


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Alexander Baur wurde 1964 in Stuttgart geboren und wuchs in Donauwörth auf. Nach dem Grundwehrdienst studierte er an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Finanzen. Das Studium beendete er 1989 mit dem ersten Staatsexamen. Nach dem Abschluss des Referendariats im Bezirk des OLG München und dem zweiten Staatsexamen 1992 eröffnete er seine Einzelkanzlei in Donauwörth. Zeitgleich promovierte Herr Baur im Internationalen Privatrecht bei Prof. Dr. Jürgen Basedow.

Der Rechtsanwalt verfügt über die Vertretungsberechtigung an allen deutschen Oberlandesgerichten.

(Erbrecht und Vermögensnachfolge)
Herr Dr. Baur hat sich auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisiert. Dazu gehört sowohl die Beratung zu Lebzeiten über die gesetzliche Erbfolge und abweichende Nachfolgeregelungen als auch über einen im Erbfall bestehenden Anspruch.

(Beratung zu Lebzeiten)
Die außergerichtliche Beratung zu Lebzeiten richtet sich an Mandanten, welche die Nachfolge in ihrem Unternehmen regeln möchten oder die spätere Übergabe von Haus und Hof, auch im privaten Bereich. Der Anwalt informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sie können entweder ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag unter Lebenden abschließen. Oft ist die Kombination mit einem Übergabevertrag sinnvoll. Herr Baur betreut Sie bei Bedarf gern auch bei der notariellen Abwicklung.

Auf Wunsch der Mandanten berät Sie der Anwalt zur Gestaltung eines eigenhändigen Testamentes oder erarbeitet die Grundlage für ein notariell beurkundetes Testament.

Bei den Entscheidungen fließen nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und steuerliche Aspekte mit ein. Ist zum Beispiel kein Nachfolger vorhanden, sollte der Verkauf eines Unternehmens an einen Dritten erwogen werden, um den Bestand zu sichern.

Herr Dr. Baur ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Als einer der Ersten ist er zudem zusätzlich befugt, den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Der Anwalt kann Sie daher umfassend  im Erbrecht und der Vermögensnachfolge einschließlich anfallender Steuern wie Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beraten.

Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern und Spezialisten anderer Rechtsgebiete. Dies kann zum Beispiel bei der Bewertung eines Unternehmens vor einem Unternehmenskauf notwendig sein.

Bei Gesellschaften muss in den meisten Fällen der bestehende Gesellschaftsvertrag angepasst oder eine Umstrukturierung vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht berät Sie Herr Dr. Baur daher auch zu allen Fragen aus dem Gesellschaftsrecht.

(Vorsorgevollmacht, Patiententestament)
Zunehmend werden nicht nur Regelungen für das Vermögen, sondern auch wichtige Entscheidungen für die eigene Person getroffen. Durch eine Vorsorgevollmacht oder ein Patiententestament (= Patientenverfügung) können Sie verbindliche Regelungen für den Fall treffen, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.

(Beratung im Erbfall)
Wenn ein Erbfall eingetreten ist, berät Sie der Anwalt darüber, bei welchem Gericht Sie einen Erbschein beantragen müssen und welche Dokumente dafür notwendig sind.

Herr Dr. Baur übernimmt außerdem die Erbauseinandersetzung für eine so genannte Erbengemeinschaft. Eine solche Gemeinschaft entsteht immer dann, wenn Sie gemeinsam mit anderen geerbt haben. Teilweise wird auch nur eine Teilauseinandersetzung gewünscht, wenn zum Beispiel eine einzelne Wohnung aus dem Nachlass verkauft werden soll.

Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Beratung ist die Berechnung der Höhe des Erbteiles. Ist eine Schenkung oder ein Vorausempfang dokumentiert worden, müssen diese unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Mitunter kann eine Schenkung auch noch von den Erben widerrufen werden. Außerdem können ein Vorkaufsrecht oder ein Wohnrecht bestehen, die beachtet werden müssen, wenn ein Grundstück verkauft werden soll.

Auf jeden Fall sollten Sie sich vor der Annahme einer Erbschaft beraten lassen, wenn Sie befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist. Damit Sie nicht persönlich in die Haftung für Schulden des Erblassers genommen werden, gibt es die Möglichkeit der Begrenzung auf den Nachlass oder der Ausschlagung des Erbes. Sollten Sie erst im Nachhinein von solchen Umständen erfahren, können Sie Ihre Annahmeerklärung noch anfechten. Dies ist bis zu sechs Wochen nach Kenntnis des Grundes möglich.

Doch auch wenn Sie nicht Erbe geworden sind, weil sie enterbt oder einfach nicht im Testament erwähnt wurden, könnten Sie einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Denn es gibt gesetzliche Regelungen, die vorrangig sind. Der Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre Rechte, holt Auskünfte ein, berechnet den Ihnen zustehenden Pflichtteil und setzt einen bestehenden Anspruch gegenüber den Erben durch.

Herr Dr. Baur nimmt sich grundsätzlich sehr viel Zeit für die Beratung. Seine Mandanten schätzen besonders die Ruhe und die Gründlichkeit, mit der er die rechtliche Lage erklärt und über die zulässigen Möglichkeiten informiert. Nach jedem Beratungsgespräch fertigt der Anwalt eine schriftliche Zusammenfassung an, welche die wichtigsten Informationen enthält und dabei helfen soll, das Gespräch zu Hause auch nachvollziehen zu können. Kollegen empfehlen ihn aufgrund der besonderen Spezialisierung häufig weiter, wenn ein Mandat eine umfassende erbrechtliche Beratung erfordert.

Rechtsanwalt Dr. Baur hält regelmäßig Vorträge bei Fortbildungseinrichtungen wie der Volkshochschule, dem Bildungswerk, bei Verbänden wie dem VdK oder bei kirchlichen Einrichtungen. Durch seine langjährige Erfahrung als Dozent für Nichtfachleute gelingt es ihm, auch komplizierte Dinge verständlich und nachvollziehbar zu erklären.

Um eine gleich bleibend hohe Qualität der Beratung zu gewährleisten, nimmt der Anwalt an weitaus mehr Fortbildungen teil als von den Kammern gefordert. Vor kurzem hat er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht abgeschlossen.

 

Außerberufliche Engagements

Seine Freizeit verbringt der glücklich verheiratete Vater von zwei Töchtern am liebsten mit seiner Familie. Er ist Trainer in einem Badmintonverein und fährt im Sommer regelmäßig gemeinsam mit Freunden Kajak.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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