Haftung für fremde Links
Verweist ein Internetanbieter auf seiner Webseite auf die Homepage einer ausländischen Schwesterfirma, muß er sich deren Werbung als eigenes wettbewerbswidriges Verhalten zurechnen lassen, wenn die Werbung nach dem nationalen Recht im Land der Schwesterfirma zwar wettbewerbsrechtlich zulässig, nach deutschem Recht jedoch wettbewerbswidrig ist.Urteil des LG Frankfurt am Main vom 27.05.1998
3/12 O 173/97
NJW-COR 1999, 111
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