Gerichtsstand bei Internet-Präsentation

Für wettbewerbsrechtliche Klagen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat. Außerdem ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.

Da Internet-Präsentationen an jedem Ort abgerufen werden können, kann eine wettbewerbsrechtliche Klage bei jedem Gericht erhoben werden.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 29.01.1997
3 O 33/97

Anwaltsblatt 1997, 226

 

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