Erlaubte Links zu Wirtschaftsverbänden
Ein im Bereich Brandschutz tätiges Unternehmen verwies auf seiner Internetseite mittels Links auf mehrere Verbände derselben Branche. Dies wurde von einem Konkurrenten mit der Begründung beanstandet, das beklagte Unternehmen sei in keinem dieser Verbände Mitglied.Das Oberlandesgericht Jena vermochte darin jedoch keinen Wettbewerbsverstoß erkennen. Bei einem Link geht es zunächst einmal nur um einen technischen Weiterleitungsvorgang, ohne dass zwischen dem Verwender des Links und dem verlinkten Unternehmen oder Verband besondere Beziehungen bestehen müssen. Im zu entscheidenden Fall war die Verlinkung im Übrigen so gestaltet, dass die Rubrik "Links" eine von mehreren abrufbaren Seiten war, die gesondert angesiedelt waren und von jeweils einem Button der Kopfzeile aus aufgerufen werden konnten. Weder in der Kopfzeile noch auf der Seite mit den Links fanden sich irgendwelche Angaben oder Erklärungen, sondern lediglich die bloße kommentarlose Auflistung von Links zu weiteren Verbänden. Dies allein suggeriert nach Einschätzung der Richter jedoch keine besonderen geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zu diesen Verbänden oder eine dort bestehende Mitgliedschaft. Demnach reicht ein lediglich vager, gedanklicher Zusammenhang des Homepagebesuchers nicht aus, um von irreführenden Angaben auszugehen.
Urteil des OLG Jena vom 14.05.2003
2 U 1234/02
NJW-RR 2003, 1199
RdW 2003, 625
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