Missbräuchliche Registrierung gleich lautender Domains (Advanced Microwave Systems)
Die Anmeldung einer ganzen Reihe von Domains, die die Geschäftsbezeichnung eines Mitbewerbers in unterschiedlichen Schreibvarianten (mit und ohne Bindestrich) und mit verschiedenen Top-Level-Domains (xxx.de bzw. xxx.com) enthalten, stellt nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts jedenfalls dann eine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung dar, wenn Internetteilnehmer, die diese Domains im Internet aufrufen, auf die Web-Seite des Domaininhabers umgeleitet werden. An der Wettbewerbswidrigkeit eines derartigen Verhaltens ändert sich dadurch nichts, dass der in den Domains enthaltene Begriff die Produkte beider Parteien (hier aus der Branche Mikrowellen-Messtechnik) beschreibt.
Urteil des OLG Hamburg vom 14.04.2005
5 U 74/04
JurPC Web-Dok. 27/2006
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