"Zeitung" im Internet zulässig

Der Herausgeber einer herkömmlichen Tageszeitung klagte gegen den Betreiber einer Internetseite, auf der dieser "Die Zeitung im Netz" betrieb. Der Verlag meinte, dies stelle eine Irreführung der Verbraucher dar, da sie mit dem Begriff "Zeitung" ein körperliches Druckerzeugnis verbinden und nur wenige den Begriff "Netz" richtig verstehen würden.
Demgegenüber trauten die Richter am Oberlandesgericht Köln den angesprochenen Verbrauchern eine Unterscheidung zwischen einer herkömmlichen und einer elektronischen Zeitung durchaus zu. Sie hielten die Nutzung des Begriffs "Zeitung" im übertragenden Sinn durchaus für zulässig. Ferner vertraten sie die Auffassung, dass die Bezeichnung "Netz" mittlerweile überwiegend als Kurzbezeichnung von "Internet" verstanden werde. Der Betrieb der Internetzeitung unter dem beanstandeten Titel war daher wettbewerbsrechtlich zulässig.

Urteil des OLG Köln vom 19.01.2001, 6 U 78/00, MDR Heft 5/2001, Seite R 21

 

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