"T-Mobile" gegen "be-mobile"

Das Oberlandesgericht Hamburg sieht zwischen der Marke "T-Mobile" und dem als Internetdomain verwendeten Kennzeichen "www.be-mobile.de" schon auf Grund der großen klanglichen Ähnlichkeit eine wettbewerbswidrige Verwechslungsgefahr.

Beschluss des OLG Hamburg vom 07.07.2003

 

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