Ingo Martens & Kollegen

Rechtsanwälte

Kurzprofil

Die Sozietät Martens besteht seit 1989. Gemeinsam mit seiner Mutter, der Rechtsanwältin Eva-Maria Martens, berät Ingo Martens Rechtssuchende in Weilheim und Umgebung bei Fragen rund um das Familienrecht und Erbrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.

Die Kanzlei liegt am Anger 2 im Ortsteil Unterhausen. Sie ist bequem mit dem Auto über die Bundesstraße 2, Ausfahrt Unterhausen/Wielenbach zu erreichen. Kostenlose Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Bei Anfahrt mit dem Bus steigen Sie bitte an der Bushaltestelle “Unterhausen” aus. Sie ist etwa 300 Meter von der Kanzlei entfernt.

Die Anwälte Martens sind von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr persönlich für Sie erreichbar. Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten möglich. Für Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzleiräume kommen können, bietet Herr Martens Hausbesuche an.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ingo Martens & Kollegen
Am Anger 2
82362 Weilheim
Bayern
Deutschland

Telefon
08 81 - 41 49 0
Telefax
08 81 - 92 78 388
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Fachgebiete/Charakteristika

Ingo Martens wurde 1970 in Weilheim geboren. Nach dem Abitur studierte er in München Rechtswissenschaften. Nachdem er 2000 seine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten hatte, stieg Herr Martens in die Kanzlei seiner Mutter ein. Er kommuniziert bei Bedarf fließend in Englisch. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Martens sind das Ehescheidungsrecht, das Unterhaltsrecht und das (Verbraucher-)Insolvenzrecht sowie das Erbrecht, das Stiftungsrecht und das Betreuungsrecht.

Im Familienrecht berät Sie der Anwalt bei einer Scheidung und deren Folgesachen. Herr Martens klärt umfassend über die vielfältigen Möglichkeiten auf, welche Regelungen man außergerichtlich treffen kann. Das wirkt sich auch auf die Kosten der Scheidung aus. Herr Martens übernimmt außerdem die Berechnung von Unterhalt für Kinder und Ehegatten. Doch schon im Vorfeld einer Eheschließung kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt über einen Ehevertrag beraten zu lassen. Herr Martens gestaltet für Sie individuelle Regelungen nach Ihren Vorstellungen und berät Sie über die Vor- und Nachteile schon bestehender Vertragsentwürfe, zum Beispiel einer Güterrechtsvereinbarung.

Der Anwalt wird regelmäßig vom Familien- bzw. Vormundschaftsgerichten Weilheim und Starnberg als Verfahrenspfleger bestellt. Er ist außerdem in den Bezirken der Amtsgerichte Weilheim und Starnberg als Betreuer tätig. Gegenstand der Betreuungen sind häufig Probleme der Betreuten, zu deren Lösung der Betreuer zusätzlich einen Rechtsanwalt beiziehen müsste. Das Betreuungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Personensorge, sondern auch auf die Regelung sämtlicher finanzieller Angelegenheiten des Betreuten.

Im Erbrecht umfasst die Beratung, ein Testament zu entwerfen und einen Erbvertrag vor dem Notartermin vorzubereiten. Die Tätigkeit des Anwalts erstreckt sich außerdem auf die Zeit nach einem Erbfall. So übernimmt Herr Martens so genannte Nachlasspflegschaften. Er regelt die Erbschaftsteuererklärung und die Erbauseinandersetzung für eine Erbengemeinschaft, welche auch den Verkauf von Grundstücken umfassen kann. Hierbei geht es dabei u. a. um die Verwertung und den Verkauf von landwirtschaftlichen Betrieben.

Im Rahmen eines Testamentes kann auch eine Stiftung eingesetzt werden. Dies kann durchaus eine attraktive Alternative zum Vererben sein, zum Beispiel, wenn keine Kinder vorhanden sind, die das Erbe antreten könnten, oder wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen verwendet wird. Herr Martens berät Sie kompetent zu allen auftretenden Fragen des Stiftungsrechts, zum Beispiel zur Gründung und Verwaltung einer Stiftung.

Der Rechtsanwalt betreut außerdem Private und Unternehmer in Insolvenzverfahren. Bei mittelständischen und kleineren Unternehmen, zum Beispiel Handwerksbetrieben, erarbeitet Herr Martens zunächst für Sie ein Sanierungskonzept. Vorrangig ist immer der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Sollte auch dieser Versuch scheitern, hilft Ihnen der Anwalt, den Antrag auf Insolvenz zu stellen und den Schuldentilgungsplan zu erarbeiten. Privatleute werden bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zur Verfahrenseröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das allgemeine Vertragsrecht. In der Kanzlei Martens werden sämtliche Verträge für Sie rechtlich geprüft. Dies kann vor Notarterminen sinnvoll sein, wenn es um ein großes Vertragsvolumen geht. Wenn Eltern ihr Haus oder den Hof an die Kinder übergeben oder erbrechtliche Verträge geschlossen werden sollen, kann der Anwalt Ihnen die möglichen Fallen aufzeigen und Fehler vermeiden helfen. Häufig ist auch vor Abschluss von sonstigen Kaufverträgen oder Überlassungsverträgen eine Überprüfung angeraten, denn ungünstige Regelungen können Sie auf lange Zeit binden und sind häufig nur schwer oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.

Um die hohe Beratungsqualität in allen Rechtsbereichen zu gewährleisten, wird auf die Weiterbildung in der Sozietät sehr viel Wert gelegt. Häufiger als erforderlich besucht der Anwalt Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen seiner Tätigkeitsschwerpunkte, zum Beispiel zu den Auswirkungen von Hartz IV im Unterhaltsrecht.

Die Mandanten schätzen an Herrn Martens sein großes Einfühlungsvermögen und seine Gründlichkeit. In der Kanzlei herrscht eine familiäre Atmosphäre, in der immer einer der Anwälte persönlich erreichbar ist. So kann bei Bedarf den Mandanten auch sofort kompetent weitergeholfen werden.

Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater einer Tochter am liebsten mit der Familie. Außerdem ist er ein begeisterter Inline-Skater und Reitsportler.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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