Mischa Franke

Fachgebiete/Charakteristika

Mischa Franke wurde 1968 in München geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Auch den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er in der bayerischen Landeshauptstadt. Herr Franke wurde 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Er korrespondiert bei Bedarf in englisch und italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in französisch.
 
Rechtsanwalt Mischa Franke sieht sich selbst als Dienstleister an seinen Mandanten. Das bedeutet für ihn hohe Flexibilität im Dienste seiner Klientel, was sich unter anderem im 24-Stunden-Service ausdrückt, aber auch in der gebotenen Diskretion, gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten. Herrn Franke reizt an seinem Beruf der Abwechslungsreichtum sowie die Möglichkeit, den Menschen in existenziellen Fragen zu helfen.
 
Spezialisierung ist heute die Basis für eine ausgewogene und kompetente Beratung. Rechtsanwalt Franke berät und vertritt seine Mandanten in den Bereichen Familienrecht, privates und öffentliches Baurecht sowie Architektenrecht.
 
Mischa Franke wurde im Oktober 2000 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
 
Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet.
 
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwalt Franke versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken und sämtliche regelungsbedürftigen Punkte in einer außergerichtlichen, vorab besprochenen und von beiden Parteien akzeptierten Vereinbarung zu regeln. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt er das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.
 
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Franke gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
 
Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Franke einen qualifizierten Ansprechpartner.
 
Im Schwerpunkt öffentliches Baurecht berät Herr Franke Kommunen und Investoren in Raumordnungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Normenkontrollverfahren und Drittanfechtungsverfahren sowie Investoren in Baugenehmigungsverfahren. Außerdem kümmert er sich um die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung oder fehlerhafter Genehmigungserteilung.
 
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Mischa Franke Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
 
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
 
Auch in den Bereichen des Baurechts ist Rechtsanwalt Franke stets um eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Parteien, die langwierige und teure mit Gutachten befrachtete Gerichtsprozesse erspart, bemüht. Sollte eine einvernehmliche Regelung hier nicht zustande kommen, wird er jedoch mit der ganzen Härte des zur Verfügung stehenden Instrumentariums die Rechte der Mandantschaft wahrnehmen.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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