Dr. Axel Fieser
Fachgebiete/Charakteristika
Axel Fieser wurde 1949 in München geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie in Lausanne, Schweiz. Den Dienst als Rechtsreferendar leistete er in seiner Heimatstadt München und in Augsburg. 1975 wurde Herr Fieser zur Anwaltschaft zugelassen. Im selben Jahr erfolgte die Promotion zum Doktor der Rechte über das Thema “Der Anästhesist im Strafrecht”. Dr. Fieser verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und in Italienisch.
An seinem Beruf schätzt er die Möglichkeit der selbständigen Arbeit sowie die Freiheit der Entscheidungen im Rahmen der Gesetze.
Rechtsanwalt Dr. Axel Fieser berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und das private Baurecht.
In den nächsten Jahren wird in Deutschland ein Billionenvermögen vererbt werden. Statistisch gesehen erstellt nur jeder fünfte Deutsche überhaupt ein Testament. Von diesen Testamenten sind nahezu 75 Prozent rechtlich bereits aufgrund von Formfehlern nichtig. Weitere 20 Prozent sind rechtlich und steuerlich unausgewogen und schöpfen bei weitem nicht die Möglichkeiten aus, die das Rechts- und Steuersystem bietet. Deshalb berät Sie Dr. Axel Fieser umfassend in erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Fragen, sei es vor oder nach dem Erbfall. Er bietet Ihnen eine vollständige Betreuung in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten.
Innerhalb des Erbrechtes ist Rechtsanwalt Dr. Fieser insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Testament, Pflichtteil, Schenkung
- Vertrag zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigung
- Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung
- Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung
- Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz
Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite. Hierbei können Sie auf die fundierte Rechtskenntnis und ausgeprägte Analysefähigkeit von Dr. Fieser vertrauen.
Der größte Nutznießer bei Erbschaften ist der deutsche Fiskus. Sie können dies jedoch durch geschickte Vorsorge und steuerfreie oder steuerbegünstigende Regelungen verhindern. Hier lohnt sich die Investition in eine umfassende erbrechtliche Beratung. Die Kosten für eine erbrechtliche Beratung sind gering im Hinblick auf die hohen “Verluste”, die durch eine mangelhafte Vorbereitung auf den Erbfall mit Sicherheit eintreten. Sollten Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kanzlei Fieser & Franke auf.
Rechtsanwalt Dr. Axel Fieser ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Dadurch bestehen auch internationale Kontakte zu spezialisierten Kollegen. Im Übrigen absolviert der Jurist den Spezialisierungslehrgang im Erbrecht und im Erbschaftssteuerrecht des DVEV.
Das private Baurecht ist ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Fieser. Es behandelt die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.
Kontakt
- Dr. Axel Fieser
- Birkenallee 6
86911 Dießen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- 0 88 07 - 94 418
- Telefax
- 0 88 07 - 94 419

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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