Reiner Pohl
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Pohl, 1989 von Herrn Reiner Pohl mit Büroräumen in der Tölzer Straße 12 als Einzelkanzlei gegründet, liegt im Ortskern von Holzkirchen keine hundert Meter vom Marktplatz entfernt. Neben kanzleieigenen Parkplätzen steht durch die Nähe zum S-Bahnhof – circa 12 Minuten zu Fuß – und die Bushaltestelle am Marktplatz auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung.
Der Einsatz moderner EDV ist in der Kanzlei Pohl selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang. Schnelle Kommunikation mit den Mandanten ist hierdurch gewährleistet. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat, das montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 sowie freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr telefonisch erreichbar ist. Als selbstverständlicher Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsanwalt Reiner Pohl verfügt über enge Kontakte zu örtlichen Steuerberatern.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Reiner Pohl - Tölzer Str. 12
83607 Holzkirchen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8024) 8081
- Telefax
- +49 (8024) 8912

Fachgebiete/Charakteristika
Reiner Pohl wurde 1954 in Bad Reichenhall geboren. Nach dem Abitur und dem Wehrdienst absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, wo er auch die Zeit als Rechtsreferendar verbrachte, bevor er dann 1983 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Heute ist er vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Herrn Rechtsanwalt Pohl ist es seit dem Beginn seiner beruflichen Tätigkeit stets ein Anliegen, seine Mandanten, für die er sich viel Zeit nimmt, möglichst umfassend zu beraten und zu betreuen. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die genaue und zielführende juristische Umsetzung der Angelegenheiten seiner Mandanten.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Pohl liegen im allgemeinen Zivilrecht, d.h. sowohl dem allgemeinen Vertrags- und Privatrecht als auch dem Bereich des Familien- und Erbrechts, dem weiten Bereich von Vermietung und Immobilien, dem vor allem für Gewerbetreibende bedeutsamen Forderungsinkasso sowie im allgemeinen Verkehrsrecht.
Herr Rechtsanwalt Pohl berät und vertritt seine Mandanten im allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind das A und O einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Rechtsanwalt Pohl entwirft und überarbeitet für Sie daher z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Formularverträge oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Darüber hinaus prüft er für seine Mandanten bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten. Die Mandanten der Kanzlei Pohl erhalten somit bereits im Vorfeld einen strategischen Vorteil für den Fall, dass es später tatsächlich zu Streitigkeiten kommt.
Auch das Familienrecht eröffnet eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten durch Herrn Rechtsanwalt Pohl, dessen Tätigkeitsschwerpunkt neben der Durchführung von Ehescheidungsverfahren, der Geltendmachung von Unterhalt, der Regelung der Vermögensauseinandersetzung und dem Umgangs- und Sorgerecht hier vor allem auch in der Beratung zum Abschluss eines Ehevertrags liegt.
Das Erbrecht beginnt nicht erst mit dem Erbfall, weshalb für Herrn Rechtsanwalt Pohl die optimale Beratung weit früher ansetzt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier nämlich genauso vielfältig wie die Lebensläufe und Ziele der Mandanten. Die Herausforderung für Herrn Rechtsanwalt Pohl ist es daher, gemeinsam mit Ihnen die tatsächlichen Bedürfnisse zu ermitteln und rechtlich belastbare Lösungen zu finden. Vertrauen Sie den Erfahrungen und der Kreativität von Rechtsanwalt Reiner Pohl.
Im Bereich Vermietung und Immobilien wird Herr Rechtsanwalt Pohl bei der Gestaltung sowohl von Miet- und Pachtvertrag, als eben auch beim Werkvertrag und Bauträgervertrag tätig, kümmert sich um die Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen ebenso wie die Sicherung und Durchsetzung von Gewährleistungsanspruch und Schadensersatzanspruch und vertritt die Interessen seiner Mandanten auch im Wohnungseigentumsrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt der juristischen Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalts Pohl bildet das Forderungsinkasso, also Titulierung und die Beitreibung von Forderungen, was gerade für Gewerbebetreibende ein durchaus interessanter Ansatz sein dürfte.
Situationen im Straßenverkehr, in denen man hinterher einen Rechtsanwalt braucht, gibt es immer wieder: nach dem unverschuldeten oder verschuldeten Verkehrsunfall, bei dem es Probleme mit dem Unfallgegner oder der Versicherung gibt, im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf, bei dem etwas nicht geklappt hat, bei Ordnungswidrigkeiten und insbesondere beim Bußgeldbescheid oder bei Ärger mit der Leasinggesellschaft des Pkw. Wer zu seinem Recht kommen will, braucht einen Anwalt. Der sollte natürlich möglichst auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert und in der Nähe sein. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Verteidigung im Rahmen der im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen eingeleiteten Strafverfahren oder Bußgeldverfahren gehört zu diesem Tätigkeitsbereich. Für Detailfragen und die Vorgehensweise bei Verkehrsunfällen steht Ihnen Herr Pohl gern zur Verfügung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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