„test24.de“ contra „Test“

Die Verwendung der Domain „test24.de“ für eine Internetseite zur Kommunikation von Ergebnissen vergleichender Waren- oder Dienstleistungsuntersuchungen stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Verwechslungsgefahr mit dem als Zeitschriftentitel verwendeten Kennzeichen „Test“ dar, wenn die Aufmachung der Internetseite von der Gestaltung des Kennzeichens hinreichend deutlich abweicht.

Urteil des OLG Hamburg vom 08.02.2007
3 U 109/06
JurPC Web-Dok. 79/2007

 

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