Städte-Domain: Auch Behördennamen sind geschützt

In zahlreichen Entscheidungen geben die Gerichte dem Recht von Städten und Gemeinden, den Ortsnamen für den Betrieb ihrer Internetdomain für sich beanspruchen zu können, Vorrang. Das Landgericht Bremen erweitert diesen Namensschutz auch auf Behörden und kommunale Einrichtung, soweit der Bezeichnung Namensfunktion zukommt. Dementsprechend wurde dem Inhaber der Domain „stadtteilbeirat-woltmershausen.de“ deren weitere Verwendung untersagt.

Urteil des LG Bremen vom 22.02.2007 Az. 9 O 2232/06

 

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