Unterlassungsanspruch bei Branchenferne

Trotz identischer Unternehmenskennzeichen in einer Internetdomain fehlt es an einer kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr, wenn die beiden Unternehmen völlig unterschiedlichen Branchen angehören (so genannte Branchenferne). In derartigen Fällen steht dem prioritätsälteren Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete Internetdomain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch zu.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.05.2000
6 U 81/99

NJW-CoR 2000, 368

 

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