Namensverletzung durch Internetdomain auch bei Abkürzungen

Die Reservierung und Einrichtung der Internetdomain "fh-wf.de" durch eine Privatperson verletzt die Namensrechte der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.

Der Namensschutz erstreckt sich auch auf schlagwortartige Abkürzungen, die selbst unterscheidungskräftig und ihrer Art nach geeignet sind, sich im täglichen Leben als Hinweis auf den Namensträger durchzusetzen.


Urteil des OLG Braunschweig vom 19.12.2003 Az. 2 W 233/03

 

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