Kein Schadensersatzanspruch bei Markenverletzung im privaten Bereich
Ein Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Benutzung einer Marke besteht nicht, wenn die Markenverletzung durch Verwendung einer Domain (dilatrend.de) nicht im geschäftlichen Verkehr, sondern nur im privaten Bereich geschieht. Dies ist dann der Fall, wenn die unter dem Domainnamen betriebene Homepage keinen geschäftlichen Inhalt hat. Allerdings kann auch bei nicht geschäftlicher Verwendung einer geschützten Marke bei fahrlässiger Verletzung des Markenrechts eine Schadensersatzpflicht in Betracht kommen. Eine Privatperson ist jedoch nicht verpflichtet nachzuforschen, ob ein Domainname als Marke geschützt ist, wenn diese nur einen geringen Bekanntheitsgrad hat. Insbesondere müssen dann keine Internetrecherchen oder Nachforschungen auf den Internetseiten der DENIC eG vorgenommen werden.Urteil des LG Freiburg vom 28.10.2003
9 S 94/03
JurPC Web-Dok. 103/2004
Urteil des LG Freiburg vom 28.10.2003
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