Petra Kyaw
Fachgebiete/Charakteristika
Petra Kyaw, geboren 1965 in Frankfurt am Main, studierte an der dortigen Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Jura. Im Anschluss daran absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat in Darmstadt, das durch eine halbjährige Tätigkeit bei der deutschen Industrie- und Handelskammer in Ecuador ergänzt wurde. Rechtsanwältin Kyaw ist sehr sprachbegabt. Sie spricht bei Bedarf fließend Englisch, Spanisch und Französisch. Außerdem verfügt sie über Grundkenntnisse in Italienisch. Frau Kyaw, 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, ist heute an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Petra Kyaw ist in der Kanzlei Lipphardt & Kollegen zuständig für die Referate Versicherungs- und Verkehrsrecht, Presserecht, Alte und Neue Medien, Urheberrecht, Lizenzrecht und Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsunfallrecht sowie für die zivilrechtliche Vertragsgestaltung, insbesondere für Film-, Medien- und Tonträgerproduktionen.
Ein paar Gläschen zum Abendessen getrunken und dann Auto gefahren? Wer dann kontrolliert wird, muss mit allem rechnen, auch mit Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss muss auch mit einem Regress der Haftpflichtversicherung gerechnet werden. Aber auch Fahrerflucht, Falschparken und Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitung oder Streitigkeiten mit Versicherern zählen zum Versicherungs- und Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht gehörte lange Zeit zu den klassischen Arbeitsgebieten der Anwaltschaft. Manche Fälle können routinemäßig abgewickelt werden, aber häufig entwickeln sich auch scheinbar einfache Fälle zu komplizierten Angelegenheiten. Durchschnittswissen reicht hier nicht aus.
Petra Kyaw berät und vertritt Sie bei Problemen rund um das Presserecht und Medienrecht. Hier ist sie eingebunden in die Betreuung von Unternehmen der Medienbranche (Filmproduktion und Fernsehproduktion, Marketing-, Consulting- und Werbeagenturen) an verschiedenen Medienstandorten. Neben der rechtlichen Kompetenz kann Frau Kyaw in diesen Rechtsgebieten auch eine große praktische Erfahrung vorweisen. Vor ihrer Anwaltstätigkeit übte sie sechs Jahre lang den Beruf der Journalistin, unter anderen bei „Bild“, dem Hessischen Rundfunk und bei RTL, sowie der Aufnahme- und Produktionsleiterin aus.
Im Bereich Presserecht geht es unter anderem um die Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen, die von Berichterstattung Betroffene gegenüber den verschiedenen Medien haben: Widerruf und Unterlassung, Gegendarstellung, Schadensersatz. Aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter gegen die Medien fällt in dieses Ressort von Rechtsanwältin Kyaw.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin liegt beim Urheberrecht, Lizenzrecht, Patentrecht und Markenrecht. Das Recht am geistigen Eigentum - also das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben - ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte müssen Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können, wie zum Beispiel Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen oder Naturwissenschaften.
Des Weiteren betreut Rechtsanwältin Kyaw Mandate aus dem Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Frau Kyaw hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Im Übrigen überprüft die Juristin umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.
Das Rechtsgebiet des Versicherungs- und Verkehrsrechts setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsbereichen und Problemfeldern, die eine ständige Fortbildung erfordern. Man denke an das zuletzt geänderte Fahrerlaubnisrecht sowie das Versicherungsrecht oder die Gebiete der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion. Die Regulierung eines Personengroßschadens erfordert von Frau Kyaw nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten könnten. Wer sich also mit dem Straßenverkehrsrecht näher beschäftigt, wird sehr schnell feststellen, dass dieses Rechtsgebiet mehr umfasst als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse auf den Gebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie sowie technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung unverzichtbar.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Petra Kyaw - Praunheimer Landstr. 32
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Spezialitäten
Rechtsanwältin Petra Kyaw absolvierte bereits den Fachanwaltslehrgang zur „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ erfolgreich.
Sie wurden bei einem Unfall schwer verletzt oder haben einen nahen Angehörigen verloren? Die Unfallersicherung oder Lebensversicherung zahlt nicht? Sie haben einen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet? Die Balkontür war nicht ausreichend verriegelt und Ihre wertvollsten Schmuckstücke sind gestohlen? Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. So mögen Sie vielleicht denken, wenn die Versicherung Sie im Stich lässt nach einem Schadensfall, sei es ein Einbruchsdiebstahl, ein Autodiebstahl, ein Brand, eine Flut- oder Sturmkatastrophe. Dem ist aber nicht so. Für die Klärung der Rechte und Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag sind die individuellen Versicherungsvertragsbedingungen heranzuziehen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers und, als gesetzliche Rechtsquellen, das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Zentrale Bereiche des Privatversicherungsrechts sind die Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Haftungsversicherung und Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und die Transportversicherung. Im Fall eines Streits prüft Rechtsanwältin Kyaw die Berechtigung Ihres Anspruchs und setzt diesen gegebenenfalls durch.
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzleitätigkeit bietet Frau Kyaw als Dozentin für Zivilrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehrmals pro Jahr Seminare für PR-Referenten an.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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