Sybille Schaar

Fachgebiete/Charakteristika

Sybille Schaar, geboren 1964 in Frankfurt am Main, ist seit 1984 durchgehend in der Kanzlei beschäftigt und hat diese mit aufgebaut. Zunächst schloss Frau Schaar eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten ab. In diesem Beruf war sie nach der Ausbildung bis April 1991 fünf Jahre lang tätig. Dabei war sie vorrangig für Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen zuständig, was auch heute noch neben dem Familienrecht zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit zählt. Im Anschluss an diese Tätigkeit absolvierte sie ihr Studium der Rechte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Auch den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin leistete sie in ihrer Heimatstadt. Dieser wurde durch einen viermonatigen Aufenthalt im US-Bundesstaat Georgia ergänzt. Seither verfügt die Juristin über fließende Kenntnisse in Englisch. Sybille Schaar, 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Direkt nach der Zulassung als Rechtsanwältin hat sie die weitergehende Ausbildung als Fachanwältin absolviert.

An ihrem Beruf fasziniert die Juristin die Möglichkeit, Menschen zu helfen. Dabei ist es unerlässlich, in deren private Probleme eingebunden sein, um befriedigende Lösungen und einen Ausgleich zwischen den Parteien zu finden.
Rechtsanwältin Sybille Schaar betreut in der Kanzlei Ihre Mandate aus dem Familienrecht und Erbrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht sowie aus dem Mietrecht und Pachtrecht.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Sybille Schaar berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Sybille Schaar hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Einen Schwerpunkt der Anwältin bildet das Zwangsvollstreckungsrecht, also die Realisierung titulierter Ansprüche. Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, das darauf abzielt, einen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel vorliegt. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Vollstreckungsbescheide, vor Gericht abgeschlossene Vergleiche, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen einer Geldforderung erfolgen hauptsächlich durch den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung in der Weise durch, dass er sich in die Wohnung oder die Geschäftsräume des Schuldners begibt und dort Gegenstände pfändet, um sie später zu versteigern. In vielen Fällen zahlt der Schuldner an den Gerichtsvollzieher, bevor es zu einer Pfändung oder einer Versteigerung kommt. Hier ist es die besondere Stärke von Frau Schaar zwischen den Parteien zu vermitteln. Dabei gelingt es ihr, Lösungen zu finden, die für beide Seiten gut vertretbar sind.

Rechtsanwältin Sybille Schaar ist außerdem beratend und auf dem Gebiet der Insolvenzberatung tätig. Hierzu zählen insbesondere Schuldnerberatung vor und während des Insolvenzverfahrens. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der privaten Verbraucher-Insolvenz.

Sybille Schaar übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht und Pachtrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis oder Pachtverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.

Fehler sind im Rahmen des Mietverhältnisses schnell gemacht: Bei der Mietminderung schießen die Mieter weit über das Ziel hinaus, die Kündigung wird vom Vermieter nicht ordnungsgemäß begründet. Da diese wie auch viele andere mietrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar.

Frau Schaar berät und vertritt Sie professionell und engagiert im Mietrecht und Pachtrecht vom Abschluss des Vertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sybille Schaar
Praunheimer Landstr. 32
60488 Frankfurt am Main Heddernheim / Niederursel
Hessen
Deutschland

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+49 (69) 955232-0
Telefax
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E-Mail
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http://www.anwaltskanzlei-lipphardt.de


 
 

Spezialitäten

Sybille Schaar wurde 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei der Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift „Familienrecht“ in die drei Abschnitte „Bürgerliche Ehe“, „Verwandtschaft“ und „Vormundschaft“ gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Schaar versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Schaar gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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