Sabine Prinzessin zu Hohenlohe-Jägstberg

Fachgebiete/Charakteristika

Sabine Prinzessin zu Hohelohe-Jagstberg wurde 1965 in Koblenz geboren. Sie studierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften, an der sie im Anschluss auch als Korrekturassistentin tätig war. Ihren Dienst als Rechtsreferendarin leistete sie im Landgerichtsbezirk Darmstadt bei der Staatsanwaltschaft Abteilung Jugendschutz sowie bei der Polizei. Frau zu Hohelohe-Jagstberg ist seit 1994, dem Jahr ihrer Zulassung zur Anwaltschaft, in der Kanzlei Lipphardt & Kollegen in Frankfurt am Main tätig. Sie spricht fließend Englisch, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch sowie über Grundkenntnisse in Spanisch. Es sind also auch Beratungsgespräche in den genannten Sprachen möglich.

Rechtsanwältin Sabine Prinzessin zu Hohelohe-Jagstberg ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin verfügt über ein ausgeprägtes Gespür für Menschen, das es ihr ermöglicht, sich schnell auf ungewöhnliche Situationen einzustellen. Im Übrigen zeichnen sie Mut und eine überdurchschnittliche Kommunikationsbereitschaft aus.
Die Juristin konzentriert sich auf die Tätigkeitsgebiete privates Baurecht und Immobilienrecht, Mietrecht und Maklerrecht, Aufenthaltsrecht, auf Strafrecht und Bußgeldverfahren sowie das allgemeine Zivilrecht.

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann der Unternehmer den Mangel nicht beseitigen oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten der Mangel beseitigt werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwältin zu Hohelohe-Jagstberg eine qualifizierte Ansprechpartnerin.

Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Frau zu Hohelohe-Jagstberg verfügt über weitreichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch von Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien durch Rechtsanwältin Sabine Prinzessin zu Hohelohe-Jagstberg.

Wohnungen und Häuser werden häufig durch einen Immobilienmakler vermittelt. Dafür muss entweder der Mieter/Käufer oder der Vermieter/Verkäufer den Maklerlohn entrichten. Fraglich ist jedoch, woran genau die Maklerlohnforderung anknüpft. An den Abschluss eines Vertrages oder nur an den Nachweis der Vermittlung? Was passiert, wenn der Mieter/Käufer zufällig nicht nur vom Makler, sondern auch von Freunden vom gewünschten Objekt erfahren hat? Muss der Makler dann trotzdem bezahlt werden? Diese und andere juristische Fragestellungen können sich bei diesem Thema ergeben. Rechtsanwältin Sabine Prinzessin zu Hohelohe-Jagstberg steht Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Schließlich berät und vertritt Frau zu Hohelohe-Jagstberg ihre Mandanten im Bereich Aufenthaltsrecht. Nach dem geltenden Ausländergesetz benötigt nahezu jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland aufhält. Das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG) löst das bislang geltende Ausländergesetz ab und normiert umfassend Einreise und Aufenthalt von Ausländern ausgehend von ihrem Zweck - statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln. Die Grundzüge des alten Rechts der §§ 17 - 22 AuslG 1990 wurden beibehalten. Hier gibt es beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration verschiedenste Problemkonstellationen, die juristische Hilfe durch Rechtsanwältin zu Hohelohe-Jagstberg erforderlich machen können.


 

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sabine Prinzessin zu Hohenlohe-Jägstberg
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Spezialitäten

Seit November 2004 ist Rechtsanwältin Sabine Prinzessin zu Hohelohe-Jagstberg dazu befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwältin“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung des Mandanten ist regelmäßig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers, da Strafverfahren oft nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden werden. Vielmehr werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, also beim Einsetzen erster polizeilicher Tätigkeit gestellt. Hier ist es das Ziel der Verteidigung, eine Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer Anklageerhebung gegen den Mandanten zu betreiben. Erfolgsoptimierte Interessenvertretung des Mandanten im Strafverfahren setzt daher im Ermittlungsverfahren an. Im Strafprozess selbst ist die Zielrichtung engagierter Strafverteidigung - neben dem Freispruch -, die Strafsanktion für den Mandanten möglichst gering zu halten. Im Strafrecht berät und vertritt Rechtsanwältin zu Hohelohe-Jagstberg ihre Mandanten bevorzugt in Verfahren aufgrund sexuellen Missbrauchs. Sie übernimmt selbstverständlich auch Ihre Pflichtverteidigung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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