Elektronische Pressearchiv verboten
Die Verlagsgruppe Handelsblatt klagte erfolgreich gegen ein Datenverarbeitungsunternehmen, das mit den Publikationen ein elektronisches Pressearchiv aufbauen und dieses seinen Kunden zur Verfügung stellen wollte.Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch wettbewerbsrechtlich war die Archivierung der Presseartikel zu beanstanden, da der Verlag selbst Archiv- und Rechercheleistungen über in seinem Haus erschienene Puplikationen entgeltlich anbot. Insoweit standen die Unternehmen in unmittelbarem Wettbewerb zueinander.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.05.1996
20 U 126/95
Betriebs-Berater 1996, 2110
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