Christiane Kurz
Fachgebiete/Charakteristika
Christiane Kurz wurde 1962 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main folgte das Rechtsreferendariat in Darmstadt. Frau Kurz wurde 1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist heute an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Kurz verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwältin Christiane Kurz betreut Ihre Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht und Forderungsinkasso.
Der Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht ist sehr eng mit dem Arbeitsrecht verbunden. Das Sozialrecht stellt eine eigene Spezialmaterie dar, die wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständigen Änderungen und Anpassungen durch den jeweiligen Gesetzgeber unterliegt. Dieses Rechtsgebiet, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Art. 20 Abs. I GG entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Frau Kurz begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen. Die gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung ist Teil des Sozialrechts, das in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist und der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen ist.
Im Bereich Mietrecht/Pachtrecht befasst sich Frau Kurz vorrangig mit der Gestaltung privater oder gewerblicher Mietverträge. Sie übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.
Mit dem Mietrecht thematisch verbunden ist das Nachbarrecht, das einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwältin Kurz bildet. „Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ - dieser alte Spruch trifft häufig den Nagel auf den Kopf. Das Nachbarrecht ist weitgehend in den §§ 906 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer enthalten. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn, insbesondere Bestimmungen, die sich mit den gemeinsamen Grundstücksgrenzen befassen.
Auf dem Gebiet Forderungsinkasso können Sie Hilfe im Bereich Forderungsmanagement, Forderungsdurchsetzung und Zwangsvollstreckung erwarten. Christiane Kurz berät und vertritt Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen und steht Ihnen bei der daran anschließenden Vollstreckung mit Rat und Tat zur Seite. Vor allem im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung Ihrer Forderungen lässt Frau Kurz nichts unversucht. Die Mandanten können auch hier auf das Verhandlungsgeschick sowie auf die präzise und genaue Analyse ihres speziellen Falles durch die Juristin vertrauen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christiane Kurz - Praunheimer Landstr. 32
60488 Frankfurt am Main Heddernheim / Niederursel
Hessen
Deutschland
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- +49 (69) 955232-0
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- http://www.anwaltskanzlei-lipphardt.de
Spezialitäten
Rechtsanwältin Christiane Kurz ist seit Mai 2000 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwältin“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Christiane Kurz berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht. Dies beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Sie steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Gerade bei einer Kündigung kann sich die Hilfe der Rechtsanwältin auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig werden in Kündigungsschutzklagen Arbeitnehmern Abfindungen im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Im Übrigen finden Sie bei Problemen von Abmahnung, Zeugnis oder Mobbing in Frau Rechtsanwältin Kurz eine kompetente Ansprechpartnerin, die Sie bei Bedarf vor allen Arbeitsgerichten vertritt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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