Dr. Andreas Michel
Kurzprofil
Die Kanzlei wurde zum Jahresbeginn 2002 gegründet.
Die Büroräume liegen im Zentrum von Rosenheim, nur ungefähr 80 Meter vom Amtsgericht entfernt. Durch die zentrale Lage ist eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben. Diverse Busse fahren in das Stadtzentrum bis zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) oder bis zur Haltestelle “Heilig-Geist-Straße”. Von hier aus gelangen Sie in nur fünf Minuten Fußweg zur Haustür der Kanzlei. Für Mandanten, die mit dem Auto anreisen, stehen ausgeschilderte kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.
Das Sekretariat vereinbart montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr gerne Beratungstermine. Rechtsanwalt Michel bietet bei Bedarf auch Hausbesuche an.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Andreas Michel - Sedan Str. 4
83022 Rosenheim
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8031) 354980
- Telefax
- +49 (8031) 3549820

- Homepage
- http://www.michel-andreas.de
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Michel wurde 1957 in Freiburg geboren. Nach dem Abitur leistete er Zivildienst und studierte im Anschluss daran Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Das Referendariat absolvierte Herr Michel in Rosenheim. Seit 1988 ist der Volljurist als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig. In der Zeit von 1988 bis 2002 war er als Sozius in einer Kanzlei beteiligt. Andreas Michel ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und kann gute Kenntnisse in Englisch und Französisch vorweisen.
Zudem ist er berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Familienrecht” und “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Der Jurist bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Strafrecht, Familienrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht an.
Einer seiner Schwerpunkte liegt im Strafrecht. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Schwere Straftaten sind Verbrechen und mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Andreas Michel wird auch im Bereich der Sexualstraftaten tätig, wie beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Der Jurist übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Außerdem können Sie den Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht in Anspruch nehmen.
Des Weiteren bearbeitet Andreas Michel Mandate im Familienrecht. Hier bietet er Rechtsberatung und bei Bedarf Prozessvertretung im Fall einer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen an. Er steht seinen Mandanten bei Fragen und Problemen um Unterhalt zur Seite, insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Überdies können Sie ihn in Anspruch nehmen bei der Vermögensauseinandersetzung um Hausrat, Bankkonten, Eigentum und so weiter. Andreas Michel wird alle Ansprüche, auch die aus dem ehelichen Güterrecht wie zum Beispiel Zugewinnausgleich, für Sie geltend machen. Wenn die getrennten Parteien zugleich Eltern sind, ergeben sich in der Regel Streitigkeiten um Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils. Insofern ist es sinnvoll und ratsam, Herrn Michel als Familienrechtler hinzuzuziehen, damit trotz Trennung oder Ehescheidung eine Konfliktlösung unter Berücksichtigung aller Interessen und zum Wohle der Kinder erreicht werden kann.
Überdies wird Andreas Michel im Ausländerrecht anwaltlich tätig. Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung bei Problemen um Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Michel als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Volljurist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.
Im Zusammenhang mit dem Familienrecht übernimmt Andreas Michel auch Scheidungsmandate mit Auslandsbezug. Wenn nur eine der zu scheidenden Parteien ein Ausländer ist, kommen Ausländerrecht und internationales Familienrecht zur Anwendung. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt wie Herrn Michel hinzuzuziehen, der Kenntnisse und Erfahrungen in den sich überschneidenden Bereichen vorweisen kann.
Ein weiter Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrszivilrecht.
Im Verkehrsstrafrecht übernimmt Andreas Michel Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einer Anklage einhergehen. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr sowie bei Alkohol und Drogen am Steuer. Rechtsanwalt Michel wird durch sein Engagement die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Außerdem regelt er Auseinandersetzungen mit den Behörden um Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Führerscheinentzug oder Wiedererteilung desselben.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Jurist mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Ferner können Sie den Rechtsanwalt im Verkehrszivilrecht mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall betrauen. Wenn Sie Beteiligter an einem Verkehrsunfall sind, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Andreas Michel klärt Unfallschäden mit oder ohne Personenschaden. Wenn Sie von einer Stauchung der Halswirbelsäule (HWS-Syndrom) durch einen Unfall im Straßenverkehr betroffen sind, macht der Volljurist Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld für Sie geltend. Herr Michel wird die Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung um Verantwortlichkeit, Haftung und Schuld für Sie führen und alle ursächlich entstandenen Schadenspositionen für Sie durchsetzen.
Obendrein können Sie Rechtsanwalt Michel mit Problemen im Arbeitsrecht behelligen. Er berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über Rechte und Pflichten, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben. Vor allem im Kündigungsschutzrecht wird der Jurist für seine Mandanten tätig. Wollen oder müssen Sie als Arbeitgeber eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer aussprechen, so klärt Andreas Michel die juristischen Anforderungen und Voraussetzungen einer Kündigung - wie zum Beispiel personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung. Wenn Sie als Arbeitnehmer von einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen sind, prüft er die soziale Rechtfertigung Ihrer Kündigung und wird gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Herr Michel berät seine Mandanten auch, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, um durch Klärung aller Rechte und Pflichten arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen schon im Vorfeld minimieren zu können. Während eines Arbeitsverhältnisses können sich Differenzen zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Urlaubsgeld, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Abmahnung, Änderungskündigung, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Zeugnis und so weiter. Durch Klärung der Rechtslage und Vermittlung zwischen den Parteien wird Andreas Michel die Streitigkeiten beilegen können.
Rechtsanwalt Michel sieht sich nicht als “Anzuganwalt”. Er spricht die Sprache seiner Mandanten und nicht die juristische Sprache, um Vermittlung und Verständlichkeit der Rechtsmaterie bei “Nicht-Juristen” zu erreichen. Überdies legt er großen Wert auf eine individuelle, menschenfreundliche Beratung. An seinem Beruf liebt Herr Michel die persönliche Unabhängigkeit, den täglichen Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, helfend tätig zu werden. Seine Stärken liegen in Verhandlungsgeschick, Einfühlsamkeit und sozialer Kompetenz, Fähigkeiten, die vor allem für die Bereiche Familienrecht und Strafrecht unerlässlich sind.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Andreas Michel als Mitglied im “Interessenverband Familie und Unterhalt” (ISUV) engagiert und hält für die Öffentlichkeit kostenlose Vorträge.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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