Petra Steinbeiß

Fachgebiete/Charakteristika

Petra Steinbeiß wurde 1964 in München geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Ihren Referendardienst leistete sie ebenfalls in ihrer Geburtsstadt. Nach dem zweiten Staatsexamen erwarb sie 1992 die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwältin tätig. Sie ist zudem am Oberlandesgericht München zugelassen und somit bundesweit an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht hervorragend Italienisch.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Steinbeiß sind das Familienrecht, das Allgemeine Zivilrecht und das Recht der Wohnungswirtschaft (Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht).

Kernpunkt ihrer Tätigkeit ist das Scheidungsrecht und die hieraus resultierenden, oft weitreichenden Folgen. Sie informiert ihre Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird sie aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin. In diesem Rechtsgebiet ist sie sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.

Frau Steinbeiß ist dazu berechtigt die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eihne entsprechende Zusatzausbildung erwerben.  Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu unterrichten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Zivilrecht. Frau Steinbeiß löst in diesem Bereich für ihre Mandanten unter anderem Probleme aus dem Vertragsrecht. Ein Thema der vielfältigen Sachverhalte sind die Leistungsstörungen beim Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen. Beispiele für Vertragsarten sind Kaufvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag. Die Anwältin prüft ihre Wirksamkeit, die vereinbarten Rechte und Pflichten, die Voraussetzungen zur Erfüllung, zum Rücktritt oder zum Schadensersatz.

Rechtsanwältin Steinbeiß übernimmt zudem in der Kanzlei viele Mandate aus dem Mietrecht, nachdem sie einige Jahre auch beratend in einem Hausbesitzerverein tätig war. Im Mietrecht sind die “Fronten” zwischen Mieter und Vermieter meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird sie Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Frau Steinbeiß vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und dementsprechend bearbeitet. Im Bereich Mietrecht befasst sie sich vorrangig mit dem Mietvertrag und seiner Gestaltung. Sie übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.

Zudem steht sie Ihnen auch auf dem Gebiet Wohnungseigentumsrecht als Rechtsberaterin zur Seite. Sie klärt Fragen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Darüber hinaus bietet sie die Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung an und wird für Sie gegebenenfalls einen solchen Beschluss anfechten oder für die richtige Umsetzung sorgen. Auch bei Auseinandersetzungen über Hausgeld und Wohngeld können Sie Frau Steinbeiß in Anspruch nehmen und diese Kosten von ihr berechnen und durchsetzen lassen. Darüber hinaus überprüft sie alle Abrechnungen und auch die dafür maßgeblichen Umlageschlüssel in der Teilungserklärung.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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