Onlinesex, Teurer Sexdialog

Ein Teilnehmer am Onlinedienst BTX (jetzt T-Online) bekam von der Telekom eine saftige Rechnung präsentiert. Aus dieser ergab sich, daß von seinem BTX-Anschluß für insgesamt 46.000 DM Teilnahmegebühren bei einem Anbieter angefallen sein sollen, der sogenannte Onlinedialoge per BTX anbietet. Bei diesen Diensten haben BTX-Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern über erotische Inhalte zu unterhalten. Regelmäßig setzen die Anbieter auch sogenannte Animateure ein, um die Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten. Für die Bereitstellung der "Schmuddeldienste" erheben die Anbieter saftige Preise.

Im vorliegenden Fall räumte der BTX-Teilnehmer ein, an den Dialogen des Anbieters teilgenommen zu haben. Er bestritt jedoch, Onlinegespräche in dem behaupteten Umfang geführt zu haben. Dieser Einwand half ihm jedoch nichts. Das Landgericht Aachen ließ nämlich ein Sachverständigengutachten mit dem Ergebnis erstellen, daß es allenfalls für Insider unter großem technischen Aufwand möglich sein kann, die von der Telekom eingebauten Sicherungen zu überwinden und die persönliche Kennung und das persönliche Kennwort des jeweiligen Kunden zu ermitteln. Somit stand für das Gericht fest, daß die Sexdialoge vom Anschluß des beklagten Teilnehmers geführt wurden.

Auch hielten die Richter den zwischen dem Anbieter und dem BTX-Teilnehmer zustandegekommenen Vertrag nicht wegen seines erotischen Inhalts für nichtig. Im übrigen wurde der Teilnehmer beim Aufruf des Erotikdienstes jeweils auf die anfallenden Gebühren hingewiesen: Da dieser auch keinen Fehler bei den Zeiteinheiten nachweisen konnte, mußte er die festgestellten Onlinegebühren zahlen.

Urteil des LG Aachen vom 31.10.1996
8 O 244/96

CR 1997, 153

 

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