Keine Irreführung durch Internetauktion
Das Landgericht Wiesbaden hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit einer Internetauktion zu befassen. Anlass war eine Internetkunstauktion, bei der Objekte von Händlern und Privatleuten angeboten wurden. Die Auktionen waren jeweils immer zu einem vorher festlegten Zeitpunkt beendet. Der Internetbieter, der zu diesem Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hatte, erhielt die Ware.Das Gericht
Offen ließ das Gericht
Urteil des LG Wiesbaden vom 13.01.2000
13 O 232/99 (nicht rechtskräftig)
Computer und Recht 2000, 317
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