Irreführende Werbung bei Job-Angeboten
Auch wenn Unternehmen Stellenangebote in Zeitungen wegen der günstigeren Anzeigenpreise zu einer werbemäßigen Darstellung ihres Unternehmens nutzen, unterliegen sie den wettbewerbsrechtlichen Regelungen. Ein Internethandelsunternehmen, das auf seiner Homepage nicht im Zusammenhang mit seinem Warenangebot, sondern unter der Rubrik "Jobangebote" eine angebliche Spitzenstellung ("führender Anbieter von home-electronics") herausstellt, handelt irreführend und daher wettbewerbswidrig, wenn es diesen Ansprüchen nicht gerecht wird.Urteil des OLG Hamburg vom 24.04.2003
5 U 168/02
JurPC Web-Dok. 190/2003
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