Beanstandete AGB einer Online-Auktionsplattform
Das Landgericht Berlin beanstandete mehrere Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Internet-Auktionsplattform für Gebrauchtwagen. Die Richter hielten es für unzulässig, die Gewährleistungsansprüche der Käufer generell auszuschließen, da es den Vertragsparteien dadurch von vornherein verwehrt wird, eigene Vereinbarungen über Bestehen und Inhalt der GewährleistungFerner erklärte das Gericht
Urteil des LG Berlin vom 20.12.2000; Az.: O 397/00
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