AGB im Internet zumutbar
Seitdem Gewerbetreibende Onlinedienste dafür nutzen, ihre Waren und Dienstleistungen zu verkaufen, ist umstritten, ob und wie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem Vertragspartner "online" vereinbart werden können. Die jüngste Entscheidung zu diesem Problemkreis hält eine wirksame Einbeziehung der AGBUrteil des LG Aachen vom 31.10.1996
8 O 244/96 (nicht rechtskräftig)
CR 1997, 153
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