Geringer Streitwert bei unerlaubtem Zusenden von Werbe-E-Mails

Beim wettbewerbsrechtlichen Vorgehen gegen das einmalige Zusenden einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann in der Regel höchstens ein Streitwert von 4.000 Euro zugrunde gelegt werden. Nach diesem Wert berechnen sich die anfallenden Anwaltsgebühren und - bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung - die Höhe der entstehenden Gerichtskosten. Nur bei besonders schweren Verstößen, wie bei mehrmaligen Zusendungen, kann eine Erhöhung des Streitwertes auf bis zu 12.000 Euro gerechtfertigt sein.

Beschluss des LG Lübeck vom 08.03.2006
5 O 315/05
ZAP EN-Nr. 159/2007

 

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