eBay-Vertragsschluss mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Verkaufsaktionen über das Auktionshaus eBay erfolgen grundsätzlich zu Bruttopreisen. Dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, denen sich alle Teilnehmer unterwerfen müssen, eindeutig festgelegt. Trotzdem bot ein Verkäufer ein Lkw-Fahrgestell ausdrücklich zu einem Nettopreis an. Im Angebotstext hieß es wörtlich: „Der Preis versteht sich zzgl. MwSt. von zur Zeit 16 %“. Nachdem die Auktion mit einem Höchstgebot von 7.451 Euro beendet wurde, verlangte der Verkäufer die Zahlung von 8.643,16 Euro. Der Käufer zahlte lediglich den Auktionsbetrag.
Das Amtsgericht Meppen gab dem Verkäufer Recht. Er hatte unmissverständlich darauf hingewiesen, dass zu dem Höchstgebot noch die Mehrwertsteuer
hinzuzurechnen ist. Dass das Verkaufsangebot in dieser Form gegen zwingende eBay-AGB verstieß, spielte für das Gericht
keine Rolle. Die eBay-AGB, die unmittelbar nur zwischen eBay und dem jeweiligen Mitglied gelten, können zwar bei der Auslegung eines zwischen den eBay-Teilnehmern abgeschlossenen Kaufvertrages herangezogen werden. Hier waren die Vorgaben des Verkäufers jedoch so eindeutig, dass für eine andere Auslegung überhaupt kein Raum bestand.
Hinweis: Von einem Vertragsschluss zzgl. Mehrwertsteuer
ist allenfalls dann auszugehen, wenn der entsprechende Hinweis deutlich und unmissverständlich erfolgt. Wäre eine entsprechende Klausel nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Verkäufers enthalten, dürfte dies bei den Gerichten wohl keine Gnade finden.
Urteil des AG Meppen vom 26.07.2004
8 C 742/04
Computer & Recht 2005, 147
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