Franz Josef Frisch
Fachgebiete/Charakteristika
Franz Josef Frisch, Jahrgang 1954, wurde in Dachau geboren. Nach dem Abitur nahm Herr Frisch das Studium der Rechtswissenschaften an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität auf, welches er 1986 beendete. Seit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens ist er als niedergelassener Anwalt in Dachau tätig. Er ist an allen deutschen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Frisch ist ein sehr erfahrener und erfolgreicher Jurist. Seine in vielen Jahren gewonnenen anwaltlichen Erfahrungen kommen seinen Mandanten zugute, die ausschließlich Hilfe im Bereich Arbeitsrecht suchen.
Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ist das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Herr Frisch berät sowohl Unternehmer und Arbeitnehmer und vertritt sie in Prozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Rechtsanwalt Frisch darf die Zusatzbezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Gerade in einer Zeit mit einer nach wie vor hohen Arbeitslosenzahl ist das Rechtsgebiet Arbeitsrecht von elementarer Bedeutung. Besondere Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung bringen bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit entscheidende Vorteile.
Das deutsche Arbeitsrecht ist charakterisiert durch eine Zweiteilung in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Am häufigsten tritt in diesem Bereich der Problemfall Kündigung auf. Rechtsanwalt Frisch berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung, zu den Voraussetzungen für einen Abfindungsanspruch und sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Oftmals geht es auch um die Themen Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Freistellung, Kündigungsschutz, Mobbing, Outsourcing, Teilzeitregelung oder Zeugnis. Sie können Herrn Frisch auch in Anspruch nehmen bei Fragen zur Eingruppierung oder Höhergruppierung.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Gewerkschaft, Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber. Hier unterstützt Herr Frisch Sie bei allen Fragen, die das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht und das Mitbestimmungsrecht bei sozialen und personellen Angelegenheiten (Kündigung, Versetzung) betreffen.
Im Rahmen der Interessensvertretung von Arbeitgebern ist Rechtsanwalt Frisch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Arbeitnehmern behilflich, ebenso bei der Vorbereitung und dem Ausspruch von Kündigungen. Dasselbe gilt für die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Gerade hier ist die besondere Erfahrung von Herrn Frisch von Vorteil, um die teilweise hohen Prozessrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit Gehaltsnachzahlungen bei unberechtigten Kündigungen, für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits einschätzen zu können und zu vermeiden.
Durch die jahrelange und umfangreiche Tätigkeit in diesem Rechtsschwerpunkt ist Rechtsanwalt Frisch in der Lage, in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten souverän zu beraten und zu vertreten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Franz Josef Frisch - Sparkassenplatz 9
85221 Dachau
Bayern
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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