Ernst Burgmair
Fachgebiete/Charakteristika
Ernst Burgmair wurde 1947 in Dachau geboren. Der 1978 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität. Sein Referendariat verbrachte er ebenfalls in seiner Heimatstadt Dachau wie auch an seinem Studienort. Herr Burgmair verfügt über Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch. Er ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Außerdem ist er Mitglied des Ständigen Münchner Bauschiedsgerichts, Geschäftsführer des Industrievereins Dachau e.V. sowie Vorstand der Fördergesellschaft Landkreis Dachau (FLD) AG. Rechtsanwalt Burgmair ist zudem Mitautor des Beck\\\'schen Formularbuchs für den Strafverteidiger sowie Mitherausgeber des Werkes “Die erfolgreiche Rechtsanwaltskooperation”.
Rechtsanwalt Burgmair ist Fachanwalt für Steuerrecht und für Erbrecht.
Die Haupttätigkeiten von Anwalt Burgmair liegen im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Wirtschaftsrechts, dass eine Beratung in der Gründungsphase eines Unternehmens erfolgt. Herr Burgmair berät bereits bei einer Gesellschaftsgründung hinsichtlich der Rechtsform. Zudem steht er bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung, Konzeptionen und der Klärung der Zukunftsperspektive umfassend an Ihrer Seite. Er beantwortet Ihnen Ihre Fragen über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive.
Während der Unternehmensberatung berät Rechtsanwalt Burgmair bei allen rechtlichen Fragen rund um das Auftreten am Markt. Ebenso vertritt er Unternehmer in steuerrechtlichen Verfahren vor Gericht. Rechtsanwalt Burgmair unterstützt Sie mit seiner Fachkompetenz auch bei Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern. Ob der gerichtliche oder außergerichtliche Weg ratsamer ist, wägt der Anwalt im Einzelfall sorgfältig ab. Durch seine Tätigkeit als Vorstand einer Aktiengesellschaft verfügt er selbst über wertvolle Praxiserfahrung im Gesellschaftsrecht.
Ein großer Bereich in seiner Arbeit ist die Wechselwirkung mit anderen Rechtsgebieten. Die Unternehmensnachfolge – sei es durch Übertragung auf Außenstehende oder familieninterne Nachfolge – erfordert die planerische Vorbereitung und Konzeption in den Übertragungs- und Nachfolgeregelungen. Die erbrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung sichert hierbei den Unternehmensbestand, damit das, was vielfach das Lebenswerk des Ausscheidenden ist, dem Bedarf eines wohlverdienten Ruhestandes gerecht wird. Vertrauen Sie auf die langjährige Berufserfahrung von Anwalt Burgmair.
Bei einer drohenden Insolvenz bespricht er mit Ihnen alle Möglichkeiten, welche die Auflösung des Unternehmens vermeiden können. Das Insolvenzrecht als solches gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Der von Rechtsanwalt Burgmair angebotene Service in diesem Rechtsgebiet umfasst zum Beispiel die Abwehr der Unternehmensinsolvenz, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Insolvenzanmeldung und Insolvenzantrag. Rechtsanwalt Burgmair behandelt im Allgemeinen alle Verfahren, die mit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verbunden sind. Er berät Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz und erstellt einen Sanierungsplan. Die Unternehmensinsolvenz hat primär die Unternehmensfortführung sowie die Beibehaltung von Arbeitsplätzen zum Ziel. Herr Burgmair begleitet Sie daher fachkundig bei einem Insolvenzverfahren und berät Sie über die Sanierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens.
Herr Burgmair ist überdies Fachanwalt für Steuerrecht und für Erbrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel “Fachanwalt” zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Steuerrechtliche Fragen stellen sich auch stets im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragen etwa bei Betriebsaufspaltungen, die unter Umständen deutliche steuerrechtliche Vorteile mit sich bringen können.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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