Anne Peiffer-Kucharcik
Kurzprofil
Anne Peiffer-Kucharcik wurde 1956 in Dortmund geboren und machte dort auch ihr Abitur. Im Anschluss studierte sie in Lausanne, Würzburg und Bonn Rechtswissenschaften und beendete 1982 ihr Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Nach dem Referendariat – ebenfalls in Bonn - legte sie ihr zweites Examen 1985 ab.
Die Anwältin spricht Englisch und Französisch, was insbesondere bei internationalen Mandaten oder Fällen mit internationalem Bezug hilfreich ist.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Anne Peiffer-Kucharcik
- Münchner Str. 10
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8141) 42620
- Telefax
- +49 (8141) 42280

Fachgebiete/Charakteristika
Seit 2000 darf Frau Peiffer-Kucharcik die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” führen. Diese Bezeichnung wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Beispiele ihrer Tätigkeit aus dem Bereich des Familienrechts sind die Erstellung von Eheverträgen und die Beratung bei Trennung und Scheidung sowie damit zusammenhängend die Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder die Regelung von Sorgerechtsstreitigkeiten und die Berechnung von Unterhaltsanspruch. Nach einer umfangreichen Information und Beratung durch die Rechtsanwältin werden aufgrund der individuellen Vorstellungen der Mandanten vernünftige und rechtlich zulässige Vorschläge erarbeitet. Trotz oder gerade wegen ihrer Tätigkeit als Mediatorin vertritt Frau Peiffer-Kucharcik auch häufig Mandanten in hochstreitigen Fällen.
Die Anwältin betont, dass eine Scheidung grundsätzlich nur im Rahmen eines umfassenden “Gesamtpaketes” durchgeführt werden sollte. Das heißt, dass alle Folgesachen, insbesondere die gesamte finanzielle Seite der Trennung, zum Beispiel die Regelung des Unterhalts, die Vermögensauseinandersetzung und die Auseinandersetzung von Ehegattengesellschaften immer mitgeregelt werden sollten. Häufig wird dabei auch die Verhandlung der Anwältin mit Banken im Rahmen der familienrechtlichen Beratung notwendig, etwa wenn eine Immobilie aufgrund einer Vermögensauseinandersetzung veräußert werden muss.
Auch die Auseinandersetzung im ausländischem Scheidungsrecht, vor allem aus dem europäischen Raum, gehört zu den regelmäßigen Aufgaben der engagierten Anwältin.
Doch auch bei unverheirateten Paaren können das Zusammenleben oder die Trennung rechtliche Folgen haben. Häufig berät sie daher auch Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften und zunehmend auch gleichgeschlechtliche Paare. Bei jenen hat die Möglichkeit, eine sogenannte “Eingetragene Lebenspartnerschaft” einzugehen, zu einem Beratungsbedarf vor der Begründung oder bei der Auseinandersetzung einer solchen Partnerschaft geführt. Wenn einer der Partner Kinder mit in die Beziehung gebracht hat, ist unter Umständen eine Regelung von Umgangsrecht oder Sorgerecht nötig und sinnvoll.
Im Unterhaltsrecht gewinnt die Beratung zum Elternunterhalt immer mehr an Bedeutung. Häufig reicht das Einkommen eines pflegebedürftigen Menschen nicht mehr zur Deckung der anfallenden Kosten, die bei seiner Pflege in einer speziellen Einrichtung oder im Seniorenheim entstehen.
Frau Peiffer-Kucharcik ist darüber hinaus die richtige Ansprechpartnerin bei erbrechtlichen Fragen. Zu Erbvertrag und Testament berät Sie die Anwältin kompetent und umfassend und zeigt Ihnen die vielfältigen Regelungsvarianten auf. Vielleicht möchten Sie ja auch lieber eine Stiftung gründen oder unterstützen? Gern berät Sie die Volljuristin zu diesem Thema.
Auf zunehmendes Interesse stoßen außerdem die sogenannte Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung. Beispielsweise lassen sich verbindlich Regelungen treffen, inwieweit künstlich das Leben verlängert werden darf oder soll oder in welchem Umfang Maßnahmen zur Reanimierung getroffen werden dürfen. Jedem Menschen werden damit Instrumente an die Hand gegeben, auch im Falle schwerer Krankheit oder im Alter selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können oder dies im Vorfeld zu tun.
Auch Frau Peiffer-Kucharcik wurde vom Ehepaar Mähler in der Mediation ausgebildet. Im sensiblen Bereich des Erbrechts bietet auch die Mediation vielfältige Möglichkeiten, sinnvolle Lösungen im Vorfeld eines Erbfalles zu finden oder eine einvernehmliche Auseinandersetzung einer Erbengesellschaft nach Eintritt eines Erbfalles herbeizuführen. Bitte fragen Sie nach, ob in Ihrem Fall eine Mediation sinnvoll sein könnte.
Die Mandanten von Frau Peiffer-Kucharcik schätzen das große Einfühlungsvermögen der Anwältin sowie ihre umfangreiche Erfahrung. Sie selbst fasziniert die Arbeit mit Menschen und die Möglichkeit, jemandem in einer schwierigen Situation wirklich helfen zu können. Besonders wichtig sei dabei, dass sie ihren Mandaten in einer verständlichen Sprache vermitteln könne, worum es in ihrem Fall genau geht und was für Möglichkeiten sie haben.
Regelmäßig und weitaus häufiger als gefordert besucht die Anwältin Fortbildungen, um Sie auch zukünftig umfassend und nach der aktuellen Rechtslage beraten zu können.
Außerberufliche Engagements
Ihre Freizeit verbringt die verheiratete Mutter zweier Kinder gern in der Natur. Sie ist außerdem eine begeisterte Musikliebhaberin. Außerberuflich engagiert sie sich in der Olchinger “Elterninitiative Amper-Flöhe”. Sie ist Mitbegründerin der Montessori-Schule in Olching und Erste Vorsitzende des Fördervereins “Älterwerden in Olching”, der sich mit dem integrierten Wohnen von Jung und Alt beschäftigt. Hintergrund ihres Engagements ist die persönliche Erfahrung mit ihren eigenen Eltern und die Erkenntnis, dass in etwa 15 Jahren die Hälfte der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein wird und neue Wohnformen gefunden und gefördert werden müssen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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