Ulrike Eckner-Bähr
Kurzprofil
Ulrike Eckner-Bähr stammt aus Rheinland-Pfalz. Nach dem Abitur studierte sie zunächst Germanistik und Philosophie und begann dann das Jurastudium in Saarbrücken. Den Hauptteil des Studiums und die gesamte weitere Ausbildung absolvierte sie in München.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Ulrike Eckner-Bähr
- Münchner Str. 10
82256 Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8141) 42620
- Telefax
- +49 (8141) 42280

Fachgebiete/Charakteristika
Als eine der ersten Anwältinnen in Deutschland darf Frau Eckner-Bähr seit 1996 die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” führen. Diese Bezeichnung wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn ein Anwalt eine eigene umfangreiche Zusatzausbildung absolviert, Prüfungen geschrieben und viele Fallbearbeitungen nachgewiesen hat.
Schwerpunkt ihrer Arbeit sind Scheidungen und damit zusammenhängende Regelungen, also zum Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Ehegüterrecht, Kindschaftsrecht, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Hausrat und Ehewohnung.
Zum Familienrecht gehören natürlich auch der Entwurf von Eheverträgen vor der Heirat oder auch während der Ehe und die Beratung schon im Vorfeld der Trennung oder kurz nach der Trennung.
Die Anwältin selbst sieht das Verhandeln für Scheidungspaare als Königsweg. Denn so können Lösungen gefunden werden, welche die Interessen beide Partner und das Wohl der Kinder in höherem Maße berücksichtigen als lange gerichtliche Auseinandersetzungen. Ihre vermögensrechtlichen Vereinbarungen regeln Sie sowieso am besten parallel zum Scheidungsverfahren oder schon vor einem Scheidungsverfahren in individuellen Verträgen. Das spart Kraft und Geld.
Suchen Sie eine Anwältin frühzeitig auf, so können Fehler bei der zukünftigen Auseinandersetzung vermieden werden; mit Hilfe Ihrer Anwältin können Sie auch rechtzeitig erkennen, ob etwa die Gegenseite Verhandlungen ablehnt und eine Klage erforderlich ist, für welche Sie ebenfalls in Frau Eckner-Bähr eine kompetente Begleitung zur Seite haben.
Erbrecht ist der zweite Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Frau Eckner-Bährs. Wussten Sie schon, dass ein sehr hoher Prozentsatz der selbst geschriebene Testamente ungültig ist? Lassen Sie sich helfen bei der individuellen Erbfolgeregelung, bei Ihrem Testament oder Erbvertrag. Und zögern Sie nicht, Ihren Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungsanspruch geltend zu machen, wenn die Erbengemeinschaft Probleme macht.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit stehen die Mediationsverfahren, in denen Frau Eckner-Bähr als neutrale Vermittlerin mit zwei Streitparteien arbeitet. Ziel der Mediation ist ein Vertrag, der die Zukunft des Ehepaares oder der Ebengemeinschaft oder anderer Streitparteien regelt. Diese Arbeit hat Frau Eckner-Bähr gleich nach der Wiederentdeckung der Mediation in Deutschland und USA gelernt und ist seit Mitte der 90er Jahre auch Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation (BAFM).
An ihrer Arbeit faszinieren Frau Eckner-Bähr besonders die vielfältigen juristischen Möglichkeiten, vernünftige Regelungen für ihre Mandanten zu finden und ihnen damit wirklich helfen zu können. Ihre Auftraggeber schätzen ihre Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit sowie das Gefühl, gut aufgehoben zu sein.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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