Gattungsbezeichnung als Internetdomain (sauna.de)

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die gewerbliche Verwendung der Internetdomain "sauna.de" wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da durch ihre Verwendung keine Kanalisierung von Kundenströmen festgestellt werden kann.
Im Ergebnis entspricht die Entscheidung dem später ergangenen Grundsatzurteil des BGH (I ZR 216/99) zur Verwendung der Internetdomain "mitwohnzentrale.de", wobei die Karlsruher Richter darauf hinwiesen, dass eine etwaige Kanalisationswirkung einer Domain für sich ohnehin nicht ausreicht, die Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer derartigen Bezeichnung festzustellen.

Urteil des OLG Hamm vom 02.11.2000; Az.: 4 U 95/00

 

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