Konkurrierende Domains mit und ohne Verwendung von Umlauten
Seit dem 1.3.2004 können Domains auch Umlaute enthalten. Dies eröffnet deutschen Internetanbietern erheblich umfangreichere Möglichkeiten, sich im Internet zu positionieren. Insbesondere sind aussagekräftige Gattungsdomains begehrt, die mit der Schreibweise „ae, oe bzw. ue“ bereits vergeben sind. Für Inhaber derartiger Domains, die nicht rechtzeitig reagiert und sich auch die Schreibweise mit „ä, ö bzw. ü“ gesichert haben, stellt sich die Frage, ob sie die bis auf die Umlaute identischen Domains für sich beanspruchen können.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Inhaber der Domain „schluesselbaender.de“ durch die Verwendung der Domain „schlüsselbänder.de“ nicht in wettbewerbswidriger Weise behindert wird.
Urteil des OLG Köln vom 02.09.2005
6 U 39/05
JurPC Web-Dok. 116/2005
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