Namens- und Markenschutzverletzung durch Internet-Domain

Die Benutung von Internet-Domains, die als Wortbestandteil bekannte Firmennamen enthalten, verstößt gegen das Markenschutz- und Namensrecht des Rechteinhabers. Dies gilt sowohl für identische Kennzeichnungen (rolls-royce.de) als auch erweiterte Domains (rolls-roycebörse.de). Dem Namensinhaber steht ein Unterlassungsanspruch unabhängig davon zu, ob er einen eigenen Internet-Auftritt unter der entsprechenden Adresse plant oder nicht.

Urteil des OLG München vom 12.08.1999
6 U 4484/98

NJW-CoR 2000, 237

 

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