Markenschutzverletzung durch Internet-Domain
Ein im Bereich der Informationstechnologie tätiges Unternehmen hat die Marke "Cyberspace" für sich eintragen lassen. Es verlangte von einem Mitbewerber die Unterlassung der Benutzung der Internetadresse "www.cyberspace.de".Das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage in vollem Umfang statt. Das klagende Unternehmen war offenbar Inhaber der bereits früher eingetragenen Marke "Cyberspace". Das Gericht
Urteil des OLG Dresden vom 20.10.1998
14 U 3613/97
NJWE-WettbR 1999, 133
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